„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ - GG Art. 3, Abs. 3. Man ist versucht, sich beruhigt zurückzulehnen. Wie wunderbar es doch ist, in einem Land leben zu dürfen, in dem für alle die gleichen Rechte gelten, die gleichen Möglichkeiten und Chancen für jeden bestehen.