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Anwältin Heinecke sieht gravierende Widersprüche im Fall Jalloh

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Die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke hat sieht Widersprüche in der jüngsten Entscheidung im Fall des Asylbewerbers Ouhry Jalloh, der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannt war. Vergangene Woche hat das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg den Fall endgültig zu den Akten gelegt. Einen sogenannten Klageerzwingungsantrag des Bruders des Toten, Saliou Diallo, hatte es als unzulässig zurückgewiesen.

Das Böse-Reiche-Gesetz

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Nur Tage vor der Landtagswahl in Sachsen erinnert sich die SPD an den zu seiner Zeit in Sherwood Forest sehr erfolgreichen Sozialdemokraten Robin Hood. Der knöpfte Reichen ihr Geld ab und gab es an Arme weiter. Bei Landsknechten genoss er hohes Ansehen. Thorsten Schäfer-Gümbel muss zur Steigerung seiner Popularität im linken Lager keine Postkutschen überfallen. Er buddelt einfach die vor Jahrzehnten aus guten Gründen begrabene Vermögenssteuer wieder aus. Doch die Wähler in Sachsen werden merken, dass ihnen da statt einer frischen Idee eine Untote präsentiert wird.

Ein kluges Urteil

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Wer gedacht hat, dass das Bundesverfassungsgericht das komplette Hartz-IV-System kippen würde, den hat das Urteil aus Karlsruhe enttäuscht. Sanktionen für Langzeitarbeitslose sind möglich, sie müssen aber weniger hart und etwas flexibler ausfallen als bisher. Das ist die Aufgabe, die das höchste deutsche Gericht Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mitgegeben hat. Er muss sich nun an die Überarbeitung der bestehenden Regeln machen. Die politische Debatte um diese Reform wird ab sofort leidenschaftlich geführt werden. Die Richter haben klargemacht, dass der Staat für seine Leistungen an arbeitslose Menschen eine Gegenleistung erwarten kann. Wer in einer Notlage Unterstützung bekommt, muss dabei mithelfen, dass er aus dieser Notsituation wieder herauskommt.

Freiheit am Lebensende

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Darf der Gesetzgeber über das Lebensende eines Menschen entscheiden? Nein, das darf er nicht. Dieses klare Nein wurde am Mittwoch mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts besiegelt, das den umstrittenen Paragraf 217 des Strafgesetzbuches für nichtig erklärte. Dass die Karlsruher Richter nicht am Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in seiner bisherigen Form festhalten würden, war schon im Vorfeld absehbar. Dass sie Paragraf 217 gänzlich kippen, ist ein juristischer Paukenschlag.

Hartz-IV-Sanktionen ersatzlos streichen

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Vor dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Sanktionen am Dienstag ist eine heftige Debatte über den Umgang mit Arbeitslosen entbrannt. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, fordert, die Sanktionen ersatzlos zu streichen. "Sie sind kontraproduktiv und treiben die Menschen unnötig ins Elend", sagte Schneider dem Tagesspiegel (Dienstagausgabe). Statt zu strafen solle man den Menschen helfen. Schneider denkt dabei an öffentlich geförderte Beschäftigungsangebote und an eine sozialarbeiterische Begleitung für diejenigen, "denen mehr fehlt als Arbeit."

Hartz-IV-Sanktionen: Im Zweifel gegen Menschen

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Strafen, strafen, strafen - das scheint das Lieblingsmotto vieler Verwaltungsbeamter in der Bundesagentur für Arbeit und im Bundesarbeitsministerium zu sein. Zumindest wer den am Mittwoch bekannt gewordenen Entwurf der beiden Institutionen zu den Hartz-IV-Sanktionen liest, bekommt diesen Eindruck. Da werden Regelsatzkürzungen bis weit über 30 Prozent erwogen, bis hin zur Totalsanktion.

Kein gutes Mittel gegen die AfD

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  • Subtitle: Karlsruher NPD-Urteil
  • Bild Hintergrund Text Farbe: Hell

Politikerinnen und Politiker verschiedener Parteien sehen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die NPD und ihre Nachfolgeorganisation eine gute Vorlage für ein "kleines Verbotsverfahren" gegen die AfD.

OVG-Streit landet womöglich in Karlsruhe

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  • Subtitle: Besetzungsstreit
  • Bild Hintergrund Text Farbe: Hell

Der monatelange Besetzungsstreit um das Präsidentenamt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) findet womöglich doch noch ein Finale beim Bundesverfassungsgericht.

Sarrazin und die SPD

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Wie ein Stachel sitzt Thilo Sarrazin seit Jahren im Fleisch der SPD. Doch nun, im dritten Versuch, hat die Partei einen ersten Teilerfolg erzielt. Die Schiedskommission des Parteigerichts sieht hinreichende Gründe dafür, den polarisierenden ehemaligen Finanzsenator aus der Partei auszuschließen.

Spahn lässt mehr als 100 Sterbehilfe-Anträge ablehnen

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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat auf Weisung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mehr als hundert Anträge auf Sterbehilfe abgelehnt. Wie das BfArM dem "Tagesspiegel" (Montagausgabe) auf Anfrage mitteilte, sei in insgesamt 102 Fällen der Zugang schwerstkranker Patienten zu tödlichen Medikamenten versagt worden. In 31 weiteren Fällen sei noch keine Entscheidung getroffen worden. Zwar ist die Bonner Behörde aufgrund eines Urteils seit 2017 verpflichtet, die Anträge im Einzelnen zu prüfen. Allerdings hatte Spahn persönlich das ihm unterstellte BfArM anweisen lassen, die Begehren pauschal zurückzuweisen. 24 Patienten sind in der Wartezeit verstorben.

Sterbehilfe Urteil - Selbstbestimmt bis zuletzt

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Gut so: Die strengen Regeln für die Sterbehilfe in Deutschland werden gelockert. Die seit 2015 geltende Gesetzeslage ist verfassungswidrig. Die Autonomie schwer kranker Menschen wird gestärkt. Kommerzielle Sterbehilfevereine bekommen dennoch keinen Freibrief: Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ist klug und vor allem zeitgemäß. Die Karlsruher Richter haben das Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt gestellt.

Urteil zum BND-Gesetz

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Dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil diese Woche eine echte Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes verfügt hat, passt vielen nicht in den Kram. Wieder einmal betrete Deutschland Neuland, findet Norbert Röttgen (CDU): Es sei ungewöhnlich, dass deutsche Grundrechte auch im Ausland gelten würden.

Weckruf für eine große Hartz-IV-Reform

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Es ist nachvollziehbar, dass die Kürzung des staatlich garantierten Existenzminimums in Gestalt des Arbeitslosengeldes II nicht mit dem Verfassungsgrundsatz der Wahrung der Menschenwürde vereinbar ist, wenn sie über ein gewisses Maß hinausgeht. Vorübergehende Kürzungen der Regelleistung, die über 30 Prozent hinausgehen, stellen aus Sicht des Verfassungsgerichts eine außergewöhnliche Belastung der Betroffenen dar, sind deshalb unverhältnismäßig und ab sofort verfassungswidrig.