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Sterbehilfe Urteil - Selbstbestimmt bis zuletzt

Gut so: Die strengen Regeln für die Sterbehilfe in Deutschland werden gelockert. Die seit 2015 geltende Gesetzeslage ist verfassungswidrig. Die Autonomie schwer kranker Menschen wird gestärkt. Kommerzielle Sterbehilfevereine bekommen dennoch keinen Freibrief: Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ist klug und vor allem zeitgemäß. Die Karlsruher Richter haben das Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt gestellt.

Geschrieben von Julia Emmrich am . Veröffentlicht in Themen.
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Foto: Mehr Demokratie / CC BY-SA 2.0 (via Flickr)

Gut so: Die strengen Regeln für die Sterbehilfe in Deutschland werden gelockert. Die seit 2015 geltende Gesetzeslage ist verfassungswidrig. Die Autonomie schwer kranker Menschen wird gestärkt. Kommerzielle Sterbehilfevereine bekommen dennoch keinen Freibrief: Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ist klug und vor allem zeitgemäß. Die Karlsruher Richter haben das Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt gestellt.

Das Urteil entspricht dem Wunsch der meisten Deutschen: Acht von zehn Bundesbürgern wollen, dass Ärzte Schwerstkranke im Ernstfall auf deren Verlangen beim Suizid unterstützen dürfen. Dahinter steht der dringende Wunsch nach Selbstbestimmung am Lebensende. Wer sein Leben beenden möchte, weil er es vor lauter Schmerz und Leid nicht mehr lebenswert findet, soll die Möglichkeit haben, in professioneller Begleitung sterben zu dürfen. Schwerkranke und Angehörige, Ärzte und Pfleger wissen: Allein das Wissen um eine solche Option kann dazu führen, dass sich das Leben trotz schwerster Krankheitsfolgen noch lebenswert, weil selbstbestimmt anfühlt. Doch seit der Gesetzesänderung von 2015 war dieser Weg als legale, als würdige Option in vielen Fällen verbaut.

Die Karlsruher Richter haben sich in ihrem Urteil vom Mittwoch nun aber keinesfalls für eine absolute Liberalisierung ausgesprochen. Im Gegenteil: Sie verweisen ausdrücklich darauf, dass der Gesetzgeber die Suizidhilfe regulieren darf. Er muss dabei bloß viel stärker als bislang das Recht auf Selbstbestimmung achten. Mit Blick auf die organisierte Sterbehilfe, etwa die umstrittenen Sterbehilfevereine, stehe dem Staat ein breites Spektrum an Möglichkeiten offen, erklärten die Richter am Mittwoch. Denkbar seien zum Beispiel gesetzlich festgeschriebene Aufklärungspflichten oder Wartefristen, gesetzliche Hürden, die die Zuverlässigkeit von Suizidhilfeangeboten sichern, aber auch Verbote besonders gefährlicher Erscheinungsformen der Suizidhilfe.

Das Karlsruher Urteil ist dabei nicht nur klar und maßvoll, sondern zutiefst zeitgemäß: Selbstbestimmung ist der zentrale Wert der Zeit, das Credo des 21. Jahrhunderts. Selbstbestimmung ist das Gegenteil von Fremdbestimmung - egal, ob durch den Staat, die Religion, die Tradition. Bei allen großen ethischen Debatten ging es deshalb immer wieder genau um diese Frage: Wie lässt sich größtmögliche Selbstbestimmung erreichen - ohne, dass dadurch andere leiden müssen, und ohne, dass der individuelle Fall zur Verhaltensnorm wird?

So war es in der Debatte über die Reform der Abtreibungsparagrafen 218 und 219. So war es auch bei der Diskussion über die Frage, ob die Deutschen demnächst automatisch Organspender sein sollen. Und so ist es auch bei der Sterbehilfe. Jedes Mal ist es ein Ringen. Aber dieses Ringen lohnt sich. Auch, wenn es sich über Jahre hinzieht. Im Fall der Sterbehilfe hat sich nun gezeigt, dass der Gesetzgeber beim Versuch, eine zeitgemäße Regelung zu finden, die Selbstbestimmung zu wenig berücksichtigt hat.

Die Politik sollte nun zügig ans Werk gehen und neue, verfassungsfeste Regelungen schaffen. Denn die Sterbehilfe darf nicht ungeregelt bleiben - dafür ist die Gefahr zu groß, dass sich Vereine ausbreiten, die den Tod zum Geschäftsmodell machen. Um das zu verhindern, sollten alle Formen kommerzieller, also auf Profit angelegter Sterbehilfe verboten bleiben. Ärzte sowie staatlich geprüfte und kontrollierte Sterbehelfer dagegen, die schwerst kranken Patienten ein würdiges, selbstbestimmtes Sterben ermöglichen, müssen in Zukunft sicher und straffrei vorgehen können.

Quelle: ots/Berliner Morgenpost