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Hartz-IV-Sanktionen: Im Zweifel gegen Menschen

Strafen, strafen, strafen - das scheint das Lieblingsmotto vieler Verwaltungsbeamter in der Bundesagentur für Arbeit und im Bundesarbeitsministerium zu sein. Zumindest wer den am Mittwoch bekannt gewordenen Entwurf der beiden Institutionen zu den Hartz-IV-Sanktionen liest, bekommt diesen Eindruck. Da werden Regelsatzkürzungen bis weit über 30 Prozent erwogen, bis hin zur Totalsanktion.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Meinung.
Foto: Peter Stanic / CC0 (via Pixabay)

Strafen, strafen, strafen - das scheint das Lieblingsmotto vieler Verwaltungsbeamter in der Bundesagentur für Arbeit und im Bundesarbeitsministerium zu sein. Zumindest wer den am Mittwoch bekannt gewordenen Entwurf der beiden Institutionen zu den Hartz-IV-Sanktionen liest, bekommt diesen Eindruck. Da werden Regelsatzkürzungen bis weit über 30 Prozent erwogen, bis hin zur Totalsanktion.

Es ist ein skandalöses Papier. Damit bewegen sich die zuständigen Verfasser*innen mindestens am Rande der Verfassungsmäßigkeit, sehr wahrscheinlich sogar jenseits davon. Die aberwitzige Logik dahinter beruht wohl darauf, dass Sanktionen wegen Meldeversäumnissen nicht Teil des Prozesses vorm Bundesverfassungsgericht waren. Nur Kürzungen wegen Verstößen gegen Mitwirkungspflichten waren Thema. Doch die Verwaltung nutzt dieses Nichtbehandeln nicht im Sinne der Menschen - sondern gegen sie. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht Sanktionen über 30 Prozent als »verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen« bezeichnet.

Es ist nur gut, dass Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) noch am Morgen des Bekanntwerdens die Reißleine gezogen und klargestellt hat, dass es keine Kürzungen der Grundsicherung über 30 Prozent geben wird. Doch ein Eindruck bleibt: In den Behörden sitzen Menschen, die nicht gewillt sind, die Verfassung auch nur einen Bruchteil im Sinne von Erwerbslosen oder Aufstocker*innen auszulegen.



Quelle: ots/neues deutschland