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Hartz-IV-Sanktionen ersatzlos streichen

Vor dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Sanktionen am Dienstag ist eine heftige Debatte über den Umgang mit Arbeitslosen entbrannt. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, fordert, die Sanktionen ersatzlos zu streichen. "Sie sind kontraproduktiv und treiben die Menschen unnötig ins Elend", sagte Schneider dem Tagesspiegel (Dienstagausgabe). Statt zu strafen solle man den Menschen helfen. Schneider denkt dabei an öffentlich geförderte Beschäftigungsangebote und an eine sozialarbeiterische Begleitung für diejenigen, "denen mehr fehlt als Arbeit."

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Meinung.
Foto: Rainer Lück / CC BY-SA 3.0 de (via Wikimedia Commons)

Vor dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Sanktionen am Dienstag ist eine heftige Debatte über den Umgang mit Arbeitslosen entbrannt. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, fordert, die Sanktionen ersatzlos zu streichen. "Sie sind kontraproduktiv und treiben die Menschen unnötig ins Elend", sagte Schneider dem Tagesspiegel (Dienstagausgabe). Statt zu strafen solle man den Menschen helfen. Schneider denkt dabei an öffentlich geförderte Beschäftigungsangebote und an eine sozialarbeiterische Begleitung für diejenigen, "denen mehr fehlt als Arbeit."

In der Union sieht man das anders. "Wir müssen die Regeln nicht ändern", sagte Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der Zeitung. Der größte Teil der Sanktionen werde wegen Meldeversäumnissen verhängt, gibt Weiß zu bedenken: "Wenn ein Termin ausgemacht ist und man ihn nicht halten kann, entschuldigt man sich und vereinbart einen neuen." Wer das nicht tue, werde zu Recht mit Sanktionen belegt. Auch wer ein Arbeitsangebot ablehnt, werde aus gutem Grund mit Leistungskürzungen bestraft. "Bei uns gilt das Prinzip Fördern und Fordern", sagte das Fraktionsvorstandsmitglied. Ohne die Sanktionen hätten die Job-Center keine Möglichkeit, auf Verweigerungen zu reagieren. Wichtig sei es aber, dass Jugendliche nicht den Halt verlieren, wenn ihnen die Unterstützung entzogen wird. In solchen Fällen sollten künftig automatisch die Jugendämter eingeschaltet werden, schlägt Weiß vor. "Eine Meldung der Job-Center an die Jugendämter ist wichtig."

https://www.tagesspiegel.de/politik/bundesverfassungsgericht-urteilt-verletzen-hartz-iv-sanktionen-die-menschenwuerde/25183746.html



Quelle: ots/Der Tagesspiegel