Erhitzte Gemüter auf der einen Seite, die eine Aushöhlung der Demokratie befürchten, auf jeden Fall aber einen Angriff auf das Budgetrecht des Bundestages konstatieren. Auf der anderen Seite die Vertreter von Bundesregierung und Bundestag, die den Klägern unterstellen, ein Schreckensbild zu malen, das der Realität in keinster Weise entspricht, die einer Verniedlichung der Risiken das Wort reden, weil ansonsten Stimmungen geweckt würden, welche die Stabilität der Eurozone untergraben. Kurz: Die gestrige mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen EZB-Anleihekaufprogramm unterscheidet sich kaum von jener aus dem Jahr 2013, als es um die gleiche Klage ging.