Ende der Amtshilfe bei der Flüchtlingsunterbringung
„Das Auslaufen der Amtshilfe bei der Flüchtlingsunterbringung in dieser Woche bedeutet für die niedersächsischen Landkreise keineswegs das Ende der intensiven Anstrengungen bei der Flüchtlingsunterbringung und -integration. Damit ist aber ein wichtiger Meilenstein zur Rückkehr zu den normalen gesetzlichen Zuständigkeiten erreicht“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Meyer mit Hinblick auf das Ende der Amtshilfe in Niedersachsen zum 31. März 2016.

„Das Auslaufen der Amtshilfe bei der Flüchtlingsunterbringung in dieser Woche bedeutet für die niedersächsischen Landkreise keineswegs das Ende der intensiven Anstrengungen bei der Flüchtlingsunterbringung und -integration. Damit ist aber ein wichtiger Meilenstein zur Rückkehr zu den normalen gesetzlichen Zuständigkeiten erreicht“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Meyer mit Hinblick auf das Ende der Amtshilfe in Niedersachsen zum 31. März 2016.
Seit Mitte Oktober 2015 hatten die Landkreise und kreisfreien
Städte bis zu 13.500 zusätzliche Erstaufnahmeplätze zur Verfügung
gestellt und damit schnell und unbürokratisch Hilfe bei der
Flüchtlingsunterbringung geleistet. „Die Landkreise haben sofort
angepackt. Schon früh ist vom Innenministerium eine vollständige
Kostenübernahme für alle Kosten der Amtshilfe zugesagt worden.
Wir hoffen, dass die vorliegenden Verwaltungsvereinbarungen
vom Innenministerium auch zeitnah unterschrieben werden.“
Meyer wies ferner darauf hin, dass das Innenministerium nunmehr
darauf verzichtet habe, kommunale Plätze für die Erstaufnahme
mit Verwaltungsvereinbarungen für die Zukunft zu sichern: „Die
Erstaufnahme von Flüchtlingen und damit auch die Bedarfsplanung
von Plätzen ist allein Aufgabe des Innenministeriums. Wir
haben allerdings sehr eindringlich darauf hingewiesen, dass die
jetzt abbestellten Plätze auch bei einer erneuten Änderung der
Sachlage nicht einfach wieder aufgebaut werden können.“
Abschließend rief Meyer alle Ressorts der Landesregierung auf,
die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen
nun auch bei den anstehenden Herausforderungen in der
Integration fortzusetzen: „Die erste Integrationskonferenz des
Landes hat gezeigt, dass an vielen Stellen eine aktive kommunale
Koordinierung notwendig ist. Dazu sind wir bereit, erwarten aber
von allen Ressorts der Landesregierung Unterstützung in konzeptioneller
und finanzieller Hinsicht. Unabgestimmte Entscheidungen
einzelner Ressorts auf Kosten Dritter wie bei der elektronischen
Gesundheitskarte helfen niemanden und sind Wasser auf die
Mühlen derjenigen, die ein eigenes Integrationsministerium wollen.
Das tatkräftige Zupacken der Kommunen im Rahmen bei der
Amtshilfe im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung zeigt, was
möglich ist, wenn man konstruktiv und gemeinsam vorangeht.“