Die unanständigen Tricks der Kommunen
Die Tricks, mit denen etliche Kommunen ihre Bürger bei der Berechnung der Abwasser- und Müllgebühren über den Tisch ziehen, mögen legal sein. Anständig sind sie nicht. Einige finanzieren die Entsorgung wilder Müllkippen über die Müllgebühren der Privathaushalte. In anderen muss die Gebühr auch für die Leerung der öffentlichen Papierkörbe herhalten.
Die Tricks, mit denen etliche Kommunen ihre Bürger bei der Berechnung der Abwasser- und Müllgebühren über den Tisch ziehen, mögen legal sein. Anständig sind sie nicht. Einige finanzieren die Entsorgung wilder Müllkippen über die Müllgebühren der Privathaushalte. In anderen muss die Gebühr auch für die Leerung der öffentlichen Papierkörbe herhalten.
Die Einnahmen, die so manche Stadt mit dem Weiterverkauf von ursprünglich privaten Altpapier- und Metallschrottbeständen erzielt, fließen dort in den Stadtsäckel. Dabei sollten sie eigentlich zur Senkung der Müllgebühren eingesetzt werden. Auch bei den Abwasserkosten wird kräftig gezockt. Es mag ja noch angehen, dass viele Kommunen sich ihre Investitionen in die aufwendige Wasser-Infrastruktur vom Gebührenzahler verzinsen lassen. Aber doch bitte nicht zu Zinssätzen von sechs und mehr Prozent. Das ist unseriös in Zeiten, in denen die Gebührenzahler für ihre eigenen Ersparnisse so gut wie gar keine Zinsen mehr bekommen.
Die Kommunen wiederum haben mit ihrer Kritik am Gebührenvergleich des Bundes der Steuerzahler in einem Punkt recht: Tatsächlich werden Äpfel mit Birnen verglichen, wenn etwa die Kosten für eine Wasserentsorgung im gebirgigen Sauerland mit denen auf dem platten Land verglichen werden, wo dafür keine Felsen durchbohrt werden müssen. Trotz dieser methodischen Schwäche ist der jährliche Gebührenvergleich des Steuerzahlerbundes äußerst wertvoll: Immerhin ist der Bund die bislang einzige unabhängige Institution, die die Gebührenentwicklung dauerhaft im Blick behält und das komplizierte Thema halbwegs verständlich aufbereitet.
Wer weiß, was die Kommunen sich noch alles erlauben würden, wenn der Steuerzahlerbund eines Tages aufgeben sollte.