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Blitzerbilanz 2015

Der Landkreis Osterode am Harz hat die Daten der fest installierten und seiner mobilen Verkehrsüberwachungsanlagen ausgewertet und zieht eine vorläufige Bilanz für das Gesamtjahr 2015.

Geschrieben von Landkreis Göttingen am . Veröffentlicht in Kommunales.
Foto: Dirk Vorderstraße / Flickr (CC BY 2.0)

Der Landkreis Osterode am Harz hat die Daten der fest installierten und seiner mobilen Verkehrsüberwachungsanlagen ausgewertet und zieht eine vorläufige Bilanz für das Gesamtjahr 2015.

Durch alle im Jahr 2015 erfassten Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren erwartet die Kreisverwaltung Einnahmen in Höhe von rund 1.900.000 Euro. Darauf entfallen 1.550.043,10 Euro auf die durch die kommunale Messtätigkeit mit fest installierten und mobilen Überwachungsanlagen erfassten Verstöße (528.949,83 Euro aus den stationären Überwachungsanlagen, 885.709,99 Euro aus der mobilen Messtätigkeit und 135.383,33 Euro aus der stationären Rotlichtüberwachung).

Die Bilanz wäre unvollständig, würde man nicht auch die dem Landkreis entstandenen Kosten gegenrechnen, nämlich Personal- und Sachkosten in Höhe von 1.216.457 Euro.

Die Einnahmen und Ausgaben der Verkehrsüberwachung sind im Kreishaushalt eingeplant. Ein Überschuss dient nach den Haushaltsgrundsätzen der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs.

Erster Kreisrat Gero Geißlreiter resümiert: „Die Fallzahlen unterliegen zwar Schwankungen, verharren aber seit Jahren auf hohem Niveau. Überhöhte Geschwindigkeit ist nach wie vor eine der Hauptunfallursachen. Vor dem Hintergrund der in den vergangenen beiden Jahres gestiegenen Unfallzahlen in Niedersachsen ist es landesweites Ziel, die Zahl der auf Niedersachsens Straßen getöteten und schwerletzten Personen bis zum Jahr 2020 um ein Drittel zu reduzieren. Die kommunale Überwachung des fließenden Verkehrs ist ein Baustein der Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, der bei uns mit der Polizei und den Gemeinden geplant und durchgeführt wird. Eine konsequente Verkehrsüberwachung ist zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Wohnbevölkerung also auch weiterhin erforderlich.“