Straubing (ots) - Den wichtigeren Teil der Ampel-Reform, der unter anderem vorsieht, sogenannten Dublin-Fällen die Leistungen zu streichen oder den Schutzstatus von Personen aufzuheben, die in die Heimat reisen, aus der sie geflüchtet sind, konnten die Unionsländer nicht stoppen, er war nicht zustimmungspflichtig. Diese Pläne sind im parlamentarischen Verfahren weitgehend verwässert worden, sodass sich der Effekt in Grenzen halten wird. Auch die Verschärfung des Waffenrechts wird nur begrenzte Wirkung entfalten. Die Klingen der Täter von Solingen und Mannheim waren ohnehin verboten.