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Rheinische Post
Montag, 29. Juli 2019 um 20:42 Uhr
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Kommentar: Der Klimaschutz steht bereits im Grundgesetz

Düsseldorf (ots) - Das Wort "Jahrhundertaufgabe" ist im politischen Jargon ein gern genutztes. Da ist also eine Aufgabe, deren Bewältigung die Politik Hunderte Jahre beschäftigen könnte. So ist es gemeint. Die "Flüchtlingskrise" war auch schon mal so eine Jahrhundertaufgabe. Unsere neue Jahrhundertaufgabe ist der Klimaschutz. Sogar CSU-Chef Markus Söder glaubt mittlerweile daran, dass uns der Klimaschutz äußerst lange beschäftigen wird. Und um schnelle und effektive Ergebnisse zu erzielen, müsse die Rettung des Klimas als verpflichtende Staatsaufgabe ins Grundgesetz, fordert Söder. Jawohl!, werden viele rufen - vor allem die Grünen. Die hatten eine Grundgesetzänderung zugunsten des Klimas nämlich schon viel früher gefordert. Es ist nur sinnvoll, wenn wir alles tun, um den Klimaschutz in der politischen Agenda zu verankern. Denn nur die Politik kann beschließen, was notwendig ist. Die ganze Grundgesetz-Forderungs-Geschichte verdient aber eine Fußnote: Der Klimaschutz steht bereits im Grundgesetz. "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Artikel 20a. Der Klimawandel bedroht die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere. Er bedroht auch uns. Obwohl das Wort "Klimaschutz" nicht in Artikel 20a vorkommt, schreit dieser Artikel förmlich: Rettet Fauna und Flora! Wenn der Staat denn wollte, könnte er den Klimaschutz schon heute viel energischer vorantreiben, als er es bisher getan hat. Artikel 20a reicht dafür aus. Hoffentlich wird das keine Jahrhundertaufgabe, der Politik das verständlich zu machen.



Quelle: ots/Rheinische Post