Mainz (ots) - Der Streit um ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 ist ein Stellvertreterstreit. Er steht für das gesamte Großthema Integration - wie stark wollen sich Migranten integrieren, und wie stark soll der Staat sie dazu verpflichten dürfen? Sofern die bloße "Einladung" zur Integration nicht ausreicht. Und es ist zu großen Teilen ein symbolischer Streit: nämlich eine Auseinandersetzung um ein Symbol, das es in der Realität eher seltener gibt als Kritiker ins Feld führen. Aber manchmal ist es genau deshalb richtig, einen solchen Streit zu führen. Weil das Setzen - oder das Erlauben - falscher Symbole fatale Folgen haben kann. So verhält es sich auch mit dem Kopftuch für Mädchen. Es steht zwar jeder muslimischen Frau frei, ein Kopftuch zu tragen, schließlich herrscht in Deutschland Religionsfreiheit; Grenzen hat diese nur, wenn die Neutralitätspflicht des Staates verletzt wird. Bei jüngeren Mädchen aber besteht die berechtigte Sorge, dass das Kopftuchtragen in vielen Fällen eben nicht auf einer freiwilligen Entscheidung beruht, die nach einer bewussten Willensbildung getroffen wurde. Sondern dass das Kopftuch als Mittel zur Unterdrückung eingesetzt wird, indem die Mädchen von klein auf in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt werden sollen. Dies darf der Staat nicht sehenden Auges zulassen. Am Ende muss wohl das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, geht es doch um einen massiven Eingriff in die Religionsfreiheit und das elterliche Erziehungsrecht. Die Politik sollte diese grundgesetzliche und grundsätzliche Klärung aber herbeiführen - indem es ein solches Verbot erlässt.