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Gesundheitsminister Spahn ignoriert ein Grundsatzurteil - Die Politik verhindert Sterbehilfe

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Der Einzelne ist am Lebensende und bei schwerer Krankheit auf die Achtung und den Schutz seiner Autonomie angewiesen. Mit diesen Worten begründen die Richter am Bundesverwaltungsgericht 2017 ihr Grundsatzurteil. Demnach darf der Staat Todkranken in extremen Notlagen nicht die Möglichkeit zur Selbsttötung verwehren, weil Menschen ein Grundrecht darauf haben, selbst zu bestimmen, wie und wann sie ihr Leben beenden möchten. Umgesetzt wird das Urteil jedoch nicht, auf Wunsch von Gesundheitsminister Jens Spahn.

Spahn lässt mehr als 100 Sterbehilfe-Anträge ablehnen

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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat auf Weisung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mehr als hundert Anträge auf Sterbehilfe abgelehnt. Wie das BfArM dem "Tagesspiegel" (Montagausgabe) auf Anfrage mitteilte, sei in insgesamt 102 Fällen der Zugang schwerstkranker Patienten zu tödlichen Medikamenten versagt worden. In 31 weiteren Fällen sei noch keine Entscheidung getroffen worden. Zwar ist die Bonner Behörde aufgrund eines Urteils seit 2017 verpflichtet, die Anträge im Einzelnen zu prüfen. Allerdings hatte Spahn persönlich das ihm unterstellte BfArM anweisen lassen, die Begehren pauschal zurückzuweisen. 24 Patienten sind in der Wartezeit verstorben.