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Gesundheitsminister Spahn ignoriert ein Grundsatzurteil - Die Politik verhindert Sterbehilfe

Der Einzelne ist am Lebensende und bei schwerer Krankheit auf die Achtung und den Schutz seiner Autonomie angewiesen. Mit diesen Worten begründen die Richter am Bundesverwaltungsgericht 2017 ihr Grundsatzurteil. Demnach darf der Staat Todkranken in extremen Notlagen nicht die Möglichkeit zur Selbsttötung verwehren, weil Menschen ein Grundrecht darauf haben, selbst zu bestimmen, wie und wann sie ihr Leben beenden möchten. Umgesetzt wird das Urteil jedoch nicht, auf Wunsch von Gesundheitsminister Jens Spahn.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit.
Jens Spahn
Jens Spahn
Foto: Olaf Kosinsky / CC BY-SA 3.0 de (via Wikimedia Commons)

Der Einzelne ist am Lebensende und bei schwerer Krankheit auf die Achtung und den Schutz seiner Autonomie angewiesen. Mit diesen Worten begründen die Richter am Bundesverwaltungsgericht 2017 ihr Grundsatzurteil. Demnach darf der Staat Todkranken in extremen Notlagen nicht die Möglichkeit zur Selbsttötung verwehren, weil Menschen ein Grundrecht darauf haben, selbst zu bestimmen, wie und wann sie ihr Leben beenden möchten. Umgesetzt wird das Urteil jedoch nicht, auf Wunsch von Gesundheitsminister Jens Spahn.

Spahn setzt sich über ein höchstrichterliches Urteil hinweg, indem er mit einer Weisung verhindert, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel Anträge von Todkranken auf Medikamente zur Selbsttötung ergebnisoffen prüft. Stattdessen wird pauschal abgelehnt, obwohl das Institut alle Anträge individuell und aufwendig prüft. Damit wird Todkranken nicht nur die Möglichkeit zur Selbsttötung verwehrt, sie werden auch zum Narren gehalten, wenn ihnen versichert wird, dass alle Anträge individuell geprüft werden. In den letzten Wochen vor ihrem Tod holen Betroffene Gutachten von Ärzten ein, in der Hoffnung, vielleicht doch noch die Möglichkeit zu erhalten, selbst zu bestimmen, wann, wie und wo sie sterben können. Eine unerträgliche Praxis für Betroffene und ihre Angehörigen.

Der verstorbene CDU-Politiker und frühere Generalsekretär Peter Hintze brachte das Thema im Streit um die Sterbehilfe im Bundestag auf den Punkt: Es kann keinesfalls Aufgabe der Politik sein, verzweifelten Menschen als letzten Ausweg nur zu lassen, sich vor einen Zug zu stürzen. Am Ende der Diskussion steht 2015 das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Da aber der Begriff geschäftsmäßig juristisch auch Wiederholungen beinhaltet, sorgt der Kompromiss vor allem für Unsicherheit zu Lasten von Ärzten und Patienten. Kritiker verweisen dann stets auf die Palliativmedizin, doch nicht alle Patienten erleben beispielsweise die Methode des Sterbefastens als würdevoll. Ein ALS-Patient erlebt den freiwilligen Verzicht von Essen und Trinken als unzumutbar und unwürdig. Trotzdem verzichtet der 78-Jährige sechs Tage lang auf jegliche Nahrung und verweigert sogar Wasser zur Tabletteneinnahme, um seinen Sterbewunsch umzusetzen.

Nun bleibt Todkranken in Deutschland nur zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht wieder für mehr Sicherheit sorgt. Sterbehilfe juristisch zu regeln ist heikel, aber dringend nötig, damit sich die Bundesregierung nicht noch länger über höchstrichterliche Urteile hinwegsetzt. Doch sicher ist auch vor dem Urteil: Todkranke brauchen keine staatliche Bevormundung, sondern offene und empathische Ärzte, die ihr Anliegen kritisch prüfen.



Quelle: ots/Neue Westfälische