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Stellungnahme: Geschwindigkeitsmessung in Herzberg am Harz um des schnöden Mammons willen?

Osterode a.H., 9. Oktober 2014 – „Der Bericht des Harzkuriers über eine Geschwindigkeitsmessung des Landkreises Osterode am Harz auf der Bundesstraße 243 wenige Meter vor dem Ortsausgangsschild Richtung Osterode beruht auf technischer Unkenntnis und kommt dadurch leider zu falschen Schlüssen“, reagiert der Erste Kreisrat Gero Geißlreiter auf eine entsprechende Berichterstattung in der Ausgabe vom 09.10.2014.

Geschrieben von Landkreis Göttingen am . Veröffentlicht in Regio-News.
Foto: Flickr CC / gynti_46

Osterode a.H., 9. Oktober 2014 – „Der Bericht des Harzkuriers über eine Geschwindigkeitsmessung des Landkreises Osterode am Harz auf der Bundesstraße 243 wenige Meter vor dem Ortsausgangsschild Richtung Osterode beruht auf technischer Unkenntnis und kommt dadurch leider zu falschen Schlüssen“, reagiert der Erste Kreisrat Gero Geißlreiter auf eine entsprechende Berichterstattung in der Ausgabe vom 09.10.2014.

Am 29. September und 8. Oktober hat der Landkreis Geschwindigkeitsmessungen in Herzberg am Harz durchgeführt. Dazu wurde das mobile Messgerät LEIVTEC XV3 auf dem Mittelstreifen der Bundesstraße 243 in etwa 10 Metern Entfernung zum Ortsausgangsschild aufgestellt. Überwacht wurde der Verkehr in Fahrtrichtung Osterode am Harz. Den Anlass gab ein Mitglied des Schulelternrates des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums, das aufgrund seiner Beobachtung die Straßenverkehrsabteilung der Kreisverwaltung auf eine Gefährdung der Gymnasiasten und Grundschüler auf ihrem Schulweg hinwies.

„Anders als es der Bericht und begleitende Kommentar suggeriert, wird ein Verstoß natürlich nicht auf Höhe des Messgerätes protokolliert, sondern in einem Messfeld davor; dieses betrug hier 45 Meter. Das bedeutet, dass das Messfeld etwa auf Höhe der Haltelinie vor der Kreuzung Osteroder/Lonauer Straße begann und damit den gesamten unfallträchtigen Kreuzungsbereich einschließlich des Rad- und Fußgängerüberweges überwachte – und genau darum ging es“, so Geißlreiter.

Überwachungsmaßnahmen sind nach Nr. 3 der Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch die Straßenverkehrsbehörden (Runderlass des Niedersächsischen Innenministeriums und des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums vom 25.11.1994) dort zu konzentrieren, wo sich häufig Unfälle ereignen (Unfallbrennpunkte) oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden (Gefahrenpunkte). Die beiden Messungen fanden auf Grund des Gefahrenpotenzials des Rad- und Fußgängerüberweges statt. Nach den Richtlinien sollen Kontrollen nicht kurz vor oder hinter geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen durchgeführt werden – Ortsausgangsschilder sind indes keine solchen Verkehrszeichen.

Um die weitere Verkehrsüberwachung der Kreuzung zusätzlich zu rechtfertigen, gibt Geißlreiter eine beiläufige Beobachtung des eingesetzten Messpersonals wieder: „Unsere Mitarbeiter haben zu ihrem Entsetzen beobachten müssen, wie mindestens 6 Fahrzeuge an nur einem Tag unter Missachtung des Rotlichtes von der Lonauer Straße in die Osteroder Straße eingefädelt sind.“