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Landtag plant Änderung des Kommunalwahlgesetzes

Der Düsseldorfer Landtag plant eine Änderung des NRW-Kommunalwahlgesetzes, um die Vorbereitungen für die Wahl am 13. September trotz der Corona-Beschränkungen sicher zu stellen. Nach Informationen der in Bielefeld erscheinenden "Neuen Westfälischen" (Freitag-Ausgabe) soll die Gesetzesnovelle bereits in der kommenden Woche gemeinsam von den Regierungsfraktionen CDU und FDP sowie den Oppositionsfraktionen SPD und Grünen in den Landtag eingebracht werden.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Regio-News.
Vor allem kleinere Parteien hatten zuletzt kritisiert, dass die Landesregierung trotz der Corona-Beschränkungen am 13. September als Wahltermin festhält.
Vor allem kleinere Parteien hatten zuletzt kritisiert, dass die Landesregierung trotz der Corona-Beschränkungen am 13. September als Wahltermin festhält.
Foto: Moritz Kosinsky / CC BY-SA 3.0 de (via Wikimedia Commons)

Der Düsseldorfer Landtag plant eine Änderung des NRW-Kommunalwahlgesetzes, um die Vorbereitungen für die Wahl am 13. September trotz der Corona-Beschränkungen sicher zu stellen. Nach Informationen der in Bielefeld erscheinenden "Neuen Westfälischen" (Freitag-Ausgabe) soll die Gesetzesnovelle bereits in der kommenden Woche gemeinsam von den Regierungsfraktionen CDU und FDP sowie den Oppositionsfraktionen SPD und Grünen in den Landtag eingebracht werden.

Zentrale Punkte der Gesetzesänderung sollen eine Verlängerung der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge an den jeweiligen Wahlleiter um knapp zwei Wochen und eine Herabsetzung der Mindestzahl an Unterschriften sein, die von neuen Parteien oder Wählergemeinschaften als Voraussetzung für eine Kandidatur eingeholt werden müssen.

Vor allem kleinere Parteien hatten zuletzt kritisiert, dass die Landesregierung trotz der Corona-Beschränkungen am 13. September als Wahltermin festhält. Kritisiert wurde vor allem die immer knapper werdende Zeit für die Einreichung von Wahlvorschlägen und die Schwierigkeit, Unterschriften für Kandidaten einzusammeln. Außerdem sei ein normaler Wahlkampf unter den bedingungen der Corona-Krise nicht möglich. Eine Wählergemeinschaft aus Bielefeld hat bereits mit einer Klage vor dem NRW-Verfassungsgericht gedroht, weil eine Wahl nach den Vorgaben der Verfassung am 13. September in der Corona-Krise nicht möglich sei.

Quelle: ots/Neue Westfälische