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Sachsen-Anhalt

Impfpflicht: Tausende Verstöße in Sachsen-Anhalt

Fast zwei Monate nach Inkrafttreten der Impfpflicht im Gesundheitswesen sind in Sachsen-Anhalt bisher keine Sanktionen wie Bußgelder oder Beschäftigungsverbote verhängt worden.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Regio-News.
Laut Gesundheitsministerium waren bis Ende März über 8.000 Personen gemeldet worden, die nicht oder nicht vollständig geimpft sind. Das seien rund fünf Prozent der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegewesen, so eine Sprecherin.
Laut Gesundheitsministerium waren bis Ende März über 8.000 Personen gemeldet worden, die nicht oder nicht vollständig geimpft sind. Das seien rund fünf Prozent der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegewesen, so eine Sprecherin.

Fast zwei Monate nach Inkrafttreten der Impfpflicht im Gesundheitswesen sind in Sachsen-Anhalt bisher keine Sanktionen wie Bußgelder oder Beschäftigungsverbote verhängt worden.

Das geht aus einer Umfrage der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Mittwochsausgabe) hervor. Tausende Verstöße sind den Gesundheitsämtern zwar inzwischen gemeldet worden. Mit einem schnellen Abschluss der Verfahren ist durch die Überlastung der Gesundheitsämter aber kaum zu rechnen.

Laut Gesundheitsministerium waren bis Ende März über 8.000 Personen gemeldet worden, die nicht oder nicht vollständig geimpft sind. Das seien rund fünf Prozent der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegewesen, so eine Sprecherin. In Magdeburg gibt es mit Abstand die meisten Verstöße: 1.600 Fälle haben die Einrichtungen in der Landeshauptstadt angegeben. Gesundheitsamtsleiter Eike Hennig hält Betretungs- oder Tätigkeitsverbote allerdings für unwahrscheinlich. Es gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. "Die Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen darf nicht gefährdet werden. Sind Mitarbeiter unverzichtbar, müssen sie weiter arbeiten können."

Seit 16. März müssen Kliniken, Pflegeheime, Praxen und andere Einrichtungen Mitarbeiter ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein Attest melden. Reichen Betroffene diese nicht nach, folgt eine Anhörung zu einem Bußgeldverfahren. Anschließend können die Ämter ein Bußgeld verhängen, Schutzmaßnahmen anordnen oder Tätigkeitsverbote verfügen.

Die Stadt Halle verweist zunächst auf mildere Mittel. "Grundsätzlich kommt eine Ordnungswidrigkeit in Betracht", erklärt die Pressestelle. Dennoch würden in diesen Fällen auch Tätigkeits- oder Betretungsverbote geprüft. Die Stadt Halle bearbeitet aktuell rund 1.100 Fälle. Die meisten Beschäftigten arbeiten in Kliniken, bei Pflegediensten, in Pflegeheimen und in Praxen. In Dessau-Roßlau wurden rund 400 Verstöße gemeldet, im Landkreis Wittenberg 440. Die Sozialverbände im Land wollen indes die Impfquote in den Einrichtungen weiter erhöhen. 95 Prozent der Beschäftigten bei der Arbeiterwohlfahrt seien geimpft, sagt Sprecherin Cathleen Paech. Mit ungeimpften Mitarbeitern werde das Gespräch gesucht. Das Deutsche Rote Kreuz fordert "einen verantwortlichen Umgang mit den Regelungen", so Landeschef Carlhans Uhle. "Der Personalmangel stellt bereits jetzt Einrichtungen und Dienste vor Probleme."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung