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Erstaufnahmeeinrichtung Osterode: Was ist die Sicherheit von Flüchtlingen wert?

Osterode a.H., 18. Mai 2015 – Mit Empörung und Entsetzen nimmt der Erste Kreisrat des Landkreises Osterode am Harz, Gero Geißlreiter, eine Aussage des Leiters der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Norbert H., zur Kenntnis, die dieser am 9. April anlässlich einer Besprechung von Vertretern des Landes Niedersachsen, der Stadt Osterode am Harz, der Firma „Princess of Finkenwerder“ sowie des Landkreises Osterode am Harz als zuständiger Bauaufsichtsbehörde getätigt hatte: H. hatte die bauordnungsrechtlichen Brandschutzvorschriften als disponible „Friedensvorschriften“ bezeichnet, deren Anwendung der Landkreis prüfen möge; er selber habe Flüchtlinge schon in Kellern ohne Brandmeldeanlagen und Notausgang untergebracht. Im Gegensatz zum Vertreter des Landkreises, der diesem Vortrag sofort entschieden entgegentrat, habe er, H., seine Emotionen im Griff und auch keine Angst vor dem Staatsanwalt, wenn es zu einem Unglück kommen sollte.

Geschrieben von Landkreis Göttingen am . Veröffentlicht in Regio-News.
Foto: MaximilianV / Flickr (CC)

Osterode a.H., 18. Mai 2015 – Mit Empörung und Entsetzen nimmt der Erste Kreisrat des Landkreises Osterode am Harz, Gero Geißlreiter, eine Aussage des Leiters der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Norbert H., zur Kenntnis, die dieser am 9. April anlässlich einer Besprechung von Vertretern des Landes Niedersachsen, der Stadt Osterode am Harz, der Firma „Princess of Finkenwerder“ sowie des Landkreises Osterode am Harz als zuständiger Bauaufsichtsbehörde getätigt hatte: H. hatte die bauordnungsrechtlichen Brandschutzvorschriften als disponible „Friedensvorschriften“ bezeichnet, deren Anwendung der Landkreis prüfen möge; er selber habe Flüchtlinge schon in Kellern ohne Brandmeldeanlagen und Notausgang untergebracht. Im Gegensatz zum Vertreter des Landkreises, der diesem Vortrag sofort entschieden entgegentrat, habe er, H., seine Emotionen im Griff und auch keine Angst vor dem Staatsanwalt, wenn es zu einem Unglück kommen sollte.

„Wenn das Land wirklich darauf bestehen sollte, dass wir ein reguläres Baugenehmigungsverfahren durchführen, so werden wir dies selbstverständlich mit aller möglichen Beschleunigung loyal und zielorientiert durchführen. Wir werden aber ganz sicher nicht von den in diesem Verfahren zwingenden Vorschriften des Bauordnungsrechts abgehen, welche zumeist dem Schutz von Leib und Leben der Bewohner dienen. Ich stehe persönlich ein für einen rechtmäßigen Gesetzesvollzug durch den Landkreis Osterode am Harz und werde mich gegen jedes Ansinnen wehren, mich und die Bediensteten der Bauaufsichtsabteilung zu rechtswidrigem und menschengefährdendem Verhalten zu nötigen,“ erklärt Geißlreiter dazu die grundsätzliche Position seiner Behörde und ihrer Bediensteten.

Zum Hintergrund: Der Landkreis Osterode am Harz hatte dem Land Niedersachsen geraten, das vom zeitlichen Aspekt und vom Inhalt her „schlankere“ bauaufsichtliche Zustimmungsverfahren anzuwenden und sich selbst den Umbau der Rommelkaserne durch das Fachministerium genehmigen zu lassen. Im regulären Baugenehmigungsverfahren dagegen sind insbesondere alle Vorschriften des Bauordnungsrechts zwingend zu prüfen und anzuwenden.

„Die Angelegenheit ist unstreitig eilig, es sind immer mehr Flüchtlinge unterzubringen. Auch wir als Landkreis sehen uns dabei in der Verantwortung, unseren Teil dazu beizutragen, das Problem rasch zu lösen. Ich habe aber kein Verständnis dafür, wenn die Beauftragung eines Architekten für die Nutzungsänderung der Rommelkaserne erst am 11. Mai erfolgt, wir dann aber zum Ausgleich des für mich nicht nachvollziehbaren Zeitverzuges dann ziemlich unverblümt zur Rechtsbeugung aufgefordert werden,“ so der Erste Kreisrat abschließend.