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Subventionsbetrug

Amtsgericht Dessau-Roßlau befindet AfD-Bundestagsabgeordneten Ziegler des Subventionsbetrugs für schuldig

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat den AfD-Bundestagsabgeordneten Kay-Uwe Ziegler wegen Subventionsbetrugs zu einer Geldstrafe verurteilt.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Regio-News.
Mit der Aussicht auf eine Verschärfung der Strafe akzeptierte Ziegler den Strafbefehl, auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft stimmte zu.
Mit der Aussicht auf eine Verschärfung der Strafe akzeptierte Ziegler den Strafbefehl, auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft stimmte zu.
Foto: Olaf Meister / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat den AfD-Bundestagsabgeordneten Kay-Uwe Ziegler wegen Subventionsbetrugs zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der 60-Jährige zog am Montagvormittag seinen Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl zurück, wodurch dieser rechtskräftig wurde. Der Politiker hatte 2020 zu Unrecht mehr als 12.000 Euro Corona-Soforthilfe beantragt und erhalten.

Die verhängte Geldstrafe beläuft sich auf 60 Tagessätze à 40 Euro, also 2.400 Euro. In der Verhandlung machte das Gericht deutlich, dass Ziegler nach einer Verhandlung des Falls mit einer noch höheren Strafe rechnen müsse. Ziegler ließ daraufhin erklären, er ziehe seinen Einspruch zurück - "ausschließlich aus prozessökonomischen Gründen", wie sein Anwalt Matthias Heit erklärte.

Ziegler war angeklagt, als Geschäftsführer der Textilhandelsfirma "Unlimited Lifestyle GmbH" Corona-Soforthilfe vom Bund beantragt zu haben, obwohl er darauf keinen Anspruch hatte. Nach Überzeugung des Gerichts war die Firma bereits Ende des Jahres 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und deshalb nicht antragsberechtigt. Richter Guido Keiner hielt Ziegler vor, er habe 2019 einen Fehlbetrag von 78.000 Euro erwirtschaftet. Das habe das Stammkapital seiner Firma von 50.000 Euro weit überschritten. Ziegler bestritt die finanzielle Schieflage seiner Firma nicht. Allerdings habe er nicht gewusst, dass er deshalb von Corona-Hilfen ausgeschlossen war.

Mit der Aussicht auf eine Verschärfung der Strafe akzeptierte Ziegler den Strafbefehl, auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft stimmte zu. Auf dem Gerichtsflur erklärte Ziegler, die Geldstrafe habe auf seine politische Tätigkeit keine Auswirkungen. "Ich habe das zu einem Zeitpunkt gemacht, als ich Einzelhändler war und nicht Politiker", sagte Ziegler.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung