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Urteil über Amazons Steuerdeals: Rechtens, nicht gerecht

Erst Apple, nun Amazon: Erneut erleiden Europas Wettbewerbshüter eine krachende Niederlage vor Gericht. Weil die Konzerne mehr als zweifelhafte Steuerdeals mit Irland und Luxemburg ausgehandelt hatten, verdonnerte sie EU-Kommissarin Margrethe Vestager zu üppigen Steuernachzahlungen. In beiden Fällen wurden die Anordnungen jedoch vom EU-Gericht wieder abgeräumt, da Brüssel, so die Richter, einen belastbaren Nachweis der unlauteren Reduzierung der Steuerlast schuldig geblieben sei.

Geschrieben von Detlef Fechtner am . Veröffentlicht in Wirtschaft.
Die Urteile in den Rechtssachen Apple und Amazon zeigen, dass das Wettbewerbsrecht nur bedingt taugt.
Die Urteile in den Rechtssachen Apple und Amazon zeigen, dass das Wettbewerbsrecht nur bedingt taugt.
Foto: Steve Morgan / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Erst Apple, nun Amazon: Erneut erleiden Europas Wettbewerbshüter eine krachende Niederlage vor Gericht. Weil die Konzerne mehr als zweifelhafte Steuerdeals mit Irland und Luxemburg ausgehandelt hatten, verdonnerte sie EU-Kommissarin Margrethe Vestager zu üppigen Steuernachzahlungen. In beiden Fällen wurden die Anordnungen jedoch vom EU-Gericht wieder abgeräumt, da Brüssel, so die Richter, einen belastbaren Nachweis der unlauteren Reduzierung der Steuerlast schuldig geblieben sei.

Dabei hat die EU-Kommission verwegene Praktiken aggressiver Steuervermeidung offengelegt. Gewinne wurden verschoben, Lizenzrechte verlagert und ein Geflecht von Untergesellschaften installiert - mit dem einzigen Ziel, dass die Steuerlast des Europageschäfts genau dort anfällt, wo kooperationswillige Finanzämter extrem günstige Steuerbescheide ausstellen.

Bekanntlich ist man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand. Im Fall Amazon musste Vestager schmerzhaft erleben, dass es nicht reicht, ein System von Briefkastenfirmen aufzudecken. Denn über die Wertschöpfung eines Briefkastens lässt sich streiten - zumal, wenn eine Firma die Stirn hat, alle möglichen Rechte geistigen Eigentums dort zu deponieren. Das ist so unverfroren, als würde eine Friseurkette die Sitzplätze für wartende Kunden zu "Forschungszentren" umdefinieren, weil dort Zeitungen ausliegen - nur steuerlicher Vergünstigungen wegen.

Die Urteile in den Rechtssachen Apple und Amazon zeigen, dass das Wettbewerbsrecht nur bedingt taugt, um dreiste Steuerdeals zwischen Konzernen und willfährigen Regierungen zu verhindern. Die Deals, die die Steuerlast für beteiligte Konzerne völlig unangemessen verringern, mögen noch so sehr schreiendes Unrecht sein. Formell sind viele von ihnen rechtens.

Vestager muss nach der erneuten Niederlage viel Kritik einstecken. Ihre Vorstöße hätten, da sie vom Gericht kassiert wurden, im Kampf gegen Steuervermeider geschadet. Das ist Unfug.

Die Dänin hat mit den Verfahren den Verhandlungen über eine politische Lösung in Form verstärkter Transparenz (Stichwort Country-by-Country-Reporting) und in Form internationaler Standards (Stichwort Mindeststeuer) kräftig Schub verliehen. Und mal sehen: Die EU-Kommission kann ja Rechtsmittel einlegen. Allein der Ausgang in der parallelen Rechtssache Engie zeigt, dass Richter bei Steuerdeals so oder so entscheiden. Weder bei Amazon noch im luxemburgischen Finanzministerium sollte man die Sache zu früh als erledigt ansehen.

Quelle: ots/Börsen-Zeitung