Skip to main content
Wörter | Min. Lesezeit |
Corona-Pandemie

Schon 3,3 Milliarden Euro Corona-Soforthilfen aus 2020 zurückgezahlt

Von den in der Corona-Pandemie gewährten 13,1 Milliarden Euro an Soforthilfen für Unternehmen ist inzwischen ein Viertel an den Staat zurückgeflossen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Wirtschaft.
Ziel war, Unternehmen mit hohen Umsatzrückgängen schnell und unbürokratisch zu helfen. Deswegen wurde die endgültige Förderhöhe in die Schlussabrechnung verlagert, was zu den Rückforderungen führt.
Ziel war, Unternehmen mit hohen Umsatzrückgängen schnell und unbürokratisch zu helfen. Deswegen wurde die endgültige Förderhöhe in die Schlussabrechnung verlagert, was zu den Rückforderungen führt.
Foto: PantheraLeo1359531 / CC BY 4.0 (via Wikimedia Commons)

Von den in der Corona-Pandemie gewährten 13,1 Milliarden Euro an Soforthilfen für Unternehmen ist inzwischen ein Viertel an den Staat zurückgeflossen.

"Nach Mitteilung der Länder sind insgesamt rund 3,3 Milliarden Euro der in 2020 gewährten Corona-Soforthilfen des Bundes zurückgezahlt worden", teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Nachfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) mit. Die vom Bund bereitgestellten Mittel "werden über die Länder an den Bundeshaushalt zurückgeführt".

Alleine Firmen aus Niedersachsen haben bislang 294,8 Millionen Euro an Corona-Soforthilfen zurückgezahlt, wie ein Sprecher des niedersächsischen Finanzministeriums der NOZ mitteilte.

Bis zum Ende der Corona-Pandemie sind insgesamt neben den gut 13 Milliarden Euro an Soforthilfe auch 63,3 Milliarden Euro für weitere Hilfsprogramme an Betriebe ausgezahlt worden. Ziel war, Unternehmen mit hohen Umsatzrückgängen schnell und unbürokratisch zu helfen. Deswegen wurde die endgültige Förderhöhe in die Schlussabrechnung verlagert, was zu den Rückforderungen führt.

Die Bundesregierung habe darauf hingewirkt, dass die Bewilligungsstellen der Länder angemessene Rückzahlungskonditionen einräumen, die der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen und Selbständigen gerecht werden, sagte die Ministeriumssprecherin der NOZ. Die Frist zur Abgabe der Schlussabrechnungen sind inzwischen abgelaufen, können auf Antrag aber bis Ende März verlängert werden.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung