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Cum-Ex-Strafprozess: Neue Rechtsauffassung

Die gerichtliche Aufarbeitung des sogenannten Cum-ex-Skandals kommt spät. Mehr als ein Jahrzehnt ist vergangen, seit die Bundesregierung erstmals die Praxis problematisierte, sich nicht gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten zu lassen. Solche Zeitspannen sind typisch für Staaten, in denen die Regierung die Justiz für ihre Zwecke missbraucht. Eine so lange Phase der Rechtsunsicherheit birgt zwei Gefahren, die Autokraten gerne in Kauf nehmen: Berechtigte Vorwürfe können versanden, nicht berechtige Vorwürfe können die Bezichtigten dauerhaft diskreditieren.

Geschrieben von Anna Sleegers am . Veröffentlicht in Wirtschaft.
Foto: Gerd Altmann / CC0 (via Pixabay)

Die gerichtliche Aufarbeitung des sogenannten Cum-ex-Skandals kommt spät. Mehr als ein Jahrzehnt ist vergangen, seit die Bundesregierung erstmals die Praxis problematisierte, sich nicht gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten zu lassen. Solche Zeitspannen sind typisch für Staaten, in denen die Regierung die Justiz für ihre Zwecke missbraucht. Eine so lange Phase der Rechtsunsicherheit birgt zwei Gefahren, die Autokraten gerne in Kauf nehmen: Berechtigte Vorwürfe können versanden, nicht berechtige Vorwürfe können die Bezichtigten dauerhaft diskreditieren.

Nun ist Deutschland ein Rechtsstaat und die Causa Cum-ex wurde weder aus populistischen Motiven verschleppt noch zwecks Vertuschung. Dahinter stand vielmehr ein typisch deutsches Problem: Kein anderes Land leistet sich ein so komplexes Steuersystem, dass die systematische Suche nach Schlupflöchern ein ganzes Heer hochqualifizierter Juristen in Unternehmen, Banken und Kanzleien beschäftigt. Viele von ihnen kamen zu der Auffassung, dass nichts gegen diese Geschäfte zulasten des Fiskus spricht.

Auf diesen Freibrief könnten sich die beteiligten Firmen vermutlich noch heute unbehelligt verlassen, wenn die Krise nicht gekommen wäre. Erst die öffentliche Empörung über die steuerfinanzierte Bankenrettung stellte das reichlich technokratische Vertrauen der Banken in ihre Steuerexperten in Frage. An seine Stelle rückte der gesunde Menschenverstand, der eine Steuererstattung nur dort für geboten hält, wo im ersten Schritt auch Steuern gezahlt wurden.

Zur Prozesseröffnung hat das Gericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Klage aufgrund eines hinreichenden Tatverdachts zugelassen wurde. Das lässt den Schluss zu, dass sich aus der veränderten öffentlichen Wahrnehmung auch eine neue Rechtsauffassung ableitet. Diese würde den Banken abverlangen, der Logik in Steuerfragen einen mindestens ebenso hohen Stellenwert einzuräumen wie dem Wortlaut der Gesetze.

Auch die Kanzlei Freshfields, deren Experten die Cum-ex-Praxis für unbedenklich erklärten, scheint sich übrigens darauf einzustellen. Anders lässt es sich kaum erklären, dass die Sozietät sich kürzlich auf einen Vergleich mit der an Cum-ex-Geschäften zugrundegegangenen Maple Bank einließ, der sie 50 Mill. Euro kostet.

Selbstredend stellt dieser kein Schuldeingeständnis dar. Den Rechtsstreit um Schadenersatz bis zum Erfolg durchzufechten, hielt die renommierte Kanzlei jedoch offenbar auch nicht für aussichtsreich.



Quelle: ots/Börsen-Zeitung