Berlinale 2015: Neues Filmabkommen stärkt Koproduktionen mit den Niederlanden
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, wird am morgigen Samstag gemeinsam mit dem Vertreter des Auswärtigen Amts, Andreas Görgen und ihrer niederländischen Amtskollegin Mariette Bussemaker am Rande der Berlinale ein deutsch-niederländisches Filmabkommen unterzeichnen.
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, wird am morgigen Samstag gemeinsam mit dem Vertreter des Auswärtigen Amts, Andreas Görgen und ihrer niederländischen Amtskollegin Mariette Bussemaker am Rande der Berlinale ein deutsch-niederländisches Filmabkommen unterzeichnen.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte vorab: „Von dem ersten deutsch-niederländischen Filmabkommen verspreche ich mir kulturpolitisch eine deutliche Bereicherung für die Filmkunst in unseren beiden Ländern. Es wird künftig einfacher, gemeinsame Filmprojekte zu realisieren - mit höheren Produktionsbudgets und einer besseren Verbreitung der Filme. Mit dem Abkommen eröffnen sich neue künstlerische Möglichkeiten, auch deshalb, weil deutsche und niederländische Filmemacher auf ihren jeweiligen Stärken in den unterschiedlichen Genres aufbauen können. Von der Unterzeichnung des Filmabkommens können unsere ohnehin sehr intensiven kulturellen Beziehungen mit den Niederlanden nur profitieren.“
Vor der Unterzeichnung des bilateralen Filmabkommens wird Kulturstaatsministerin Monika Grütters im Bundeskanzleramt mit der niederländischen Ministerin für Bildung, Kultur und Wissenschaft, Mariette Bussemaker, zu einem Gespräch zusammentreffen. Themen der Unterredung werden neben dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA auch die EU-Bestimmungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer für E-Books, E-Zeitungen und E-Zeitschriften, des Urheberrechts und der audiovisuellen Mediendienste sein.
Auf der diesjährigen Berlinale laufen 14 Filme mit niederländischer Beteiligung. An vier dieser Filme sind deutsche Koproduzenten als Partner beteiligt. Das deutsch-niederländische Filmabkommen bildet den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit von Produzenten aus Deutschland und den Niederlanden: Filme, die gemeinsam von deutschen und niederländischen Koproduzenten hergestellt werden, werden nach dem Abkommen wie nationale Filme behandelt. Damit ermöglicht das Abkommen deutschen und niederländischen Koproduzenten den Zugang zu den jeweiligen nationalen Fördermitteln.