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Verpackungs- statt Wertstoffgesetz: Mülltrennung bleibt kompliziert

Monatelang haben Privatwirtschaft und Kommunen darüber gestritten, wer die wertstoffhaltigen Haushaltsabfälle in Zukunft sammeln soll. Statt des geplanten Wertstoffgesetzes gibt es nun einen deutlich abgespeckten Referentenentwurf für ein Verpackungsgesetz. Würde es wie geplant verabschiedet, wären die Verbraucher die Leidtragenden – und wertvolle Materialien würden weiterhin verbrannt.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Umwelt.
Was gehört in die gelbe Tonne? Mit dem aktuellen Entwurf für ein Verpackungsgesetz bleibt die Mülltrennung für die Verbraucher kompliziert.
Was gehört in die gelbe Tonne? Mit dem aktuellen Entwurf für ein Verpackungsgesetz bleibt die Mülltrennung für die Verbraucher kompliziert.
Foto: Michael Schwarzenberger / CC0 via Pixabay

Monatelang haben Privatwirtschaft und Kommunen darüber gestritten, wer die wertstoffhaltigen Haushaltsabfälle in Zukunft sammeln soll. Statt des geplanten Wertstoffgesetzes gibt es nun einen deutlich abgespeckten Referentenentwurf für ein Verpackungsgesetz. Würde es wie geplant verabschiedet, wären die Verbraucher die Leidtragenden – und wertvolle Materialien würden weiterhin verbrannt.

Mit dem aktuellen Entwurf für ein Verpackungsgesetz bleibt die Mülltrennung für die Verbraucher kompliziert. Eigentlich sollte die gelbe Tonne zu einer verbraucherfreundlicheren Wertstofftonne erweitert werden – dann wären Nicht-Verpackungen aus Metall oder Kunststoff nicht mehr im Restmüll und damit in den Verbrennungsanlagen gelandet, sondern wären in die Wertstoffsammlung gekommen. Laut Umweltbundesamt hätte dadurch jeder Einwohner für etwa fünf zusätzliche Kilogramm Wertstoffe jährlich gesorgt. Mit dem aktuellen Entwurf verzichtet Deutschland somit auf mehr als 400.000 Tonnen zusätzlicher Wertstoffe.

Den einzigen, den das freuen dürfte, sind die Kommunen. Die werden diesen Abfall weiterhin in ihrer Restmülltonne vorfinden und sich die Entsorgung von den Haushalten wie gehabt entlohnen lassen.

Einen positiven Aspekt hat der Entwurf zum Verpackungsgesetz allerdings auch: Die Re-Kommunalisierung der Entsorgung ist wohl vom Tisch. Allerdings bleibt abzuwarten, inwieweit die Kommunen in der neu einzurichtenden „Zentralen Stelle“ das Sagen haben werden. Diese „Zentrale Stelle“, die aus Vertretern aus Industrie, Handel, Abfallwirtschaft, Kommunen, Ländern und Bundesministerien besteht, wird weitreichende Befugnisse für die Kontrolle und Abrechnung der Entsorgungsgebühren haben. Die Finanzierung dieser Behörde soll über die Dualen Systeme und Branchenlösungen stattfinden.

Letztlich kann es also gut sein, dass die Kosten für die Behörde – zumindest teilweise –letzten Endes die Verbraucher zahlen müssen. Denn nur auf den ersten Blick zahlen die Privatverbraucher keine Gebühren für die Verpackungsentsorgung. Das übernehmen Handel und Industrie über Lizenzentgelte. Doch weil die Firmen die Kosten natürlich auf den Produktpreis aufschlagen, zahlt schon heute eine Familie mit zwei Kindern pro Jahr etwa 50 Euro für die gelbe Tonne.



Quelle: IW Köln