Bundesumweltministerium und Kernkraft-Betreiber verständigen sich auf Entscheidungsprozess für Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle
Das Bundesumweltministerium und die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke haben sich auf einen Entscheidungsprozess für die Rückführung sämtlicher Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich und Großbritannien verständigt. In einem gemeinsamen Eckpunktepapier bekennen sich beide Seiten zu einer möglichst zügigen Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle aus La Hague und Sellafield nach Deutschland.
Das Bundesumweltministerium und die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke haben sich auf einen Entscheidungsprozess für die Rückführung sämtlicher Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich und Großbritannien verständigt. In einem gemeinsamen Eckpunktepapier bekennen sich beide Seiten zu einer möglichst zügigen Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle aus La Hague und Sellafield nach Deutschland.
EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall begrüßen, dass das Bundesumweltministerium ein Konzept für die Aufbewahrung der Behälter mit den Wiederaufarbeitungsabfällen vorgelegt hat, und werden dieses jetzt eingehend unter Standort-, Wirtschaftlichkeits- und standortübergreifende Aspekten prüfen. Ergebnis dieser Prüfung werden ggf. auch Vorschläge zu einer Optimierung des Konzeptes sein. Weitere Festlegungen sollen in einer gemeinsam zu bildenden Arbeitsgruppe getroffen werden. Dabei kommt es den Unternehmen auf eine möglichst breite Akzeptanz an. Sie bitten daher das Bundesumweltministerium, sich auch weiterhin für eine einvernehmliche Lösung mit den betroffenen Ländern und Standortgemeinden einzusetzen.
Als Vorleistung für eine konstruktive Lösung beantragen die Unternehmen, die in dieser Sache laufenden Verfahren gegen die Länder zunächst ruhen zu lassen, wenn die betroffenen Länder hierzu ebenfalls bereit sind. Im Falle einer Einigung auf ein gemeinsames Konzept mit angemessener Kostenverteilung ist auch die Rücknahme sämtlicher Klagen einschließlich der Verfassungsbeschwerden zur alternativen Zwischenlagerung möglich. Gleichzeitig stellt das Bundesumweltministerium sicher, "dass bis zum Abschluss der Beratungen in der gemeinsam zu bildenden Arbeitsgruppe der Entsorgungsvorsorgenachweis und die Erfüllung der Sorgepflicht insoweit anerkannt bleibt", heißt es in dem Eckpunktepapier. Die vier Unternehmen erklären ausdrücklich ihre Bereitschaft zu gemeinsamen Lösungen, die genehmigungsrechtlich, wirtschaftlich und nach Aktienrecht akzeptabel sind sowie rechtssicher umgesetzt werden können.