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Zu wenig Personal an norddeutschen Gerichten

Die meisten Amts- und Landgerichte in Norddeutschland arbeiten mit weit weniger Personal als eigentlich offiziell vorgesehen. Besonders schlecht steht Niedersachsen da: Von den insgesamt 91 Amts- bzw. Landgerichten in dem Bundesland arbeiten an 87 Gerichten weniger Richterinnen und Richter als eigentlich offiziell festgesetzt. An nur vier Standorten (Landgericht Göttingen, Amtsgericht Goslar, Amtsgericht Rinteln und Amtsgericht Jever) sind die Gerichte personell abgedeckt oder sogar etwas besser ausgestattet. 16 Gerichte in Niedersachsen haben eine personelle Unterdeckung bei Richterinnen und Richtern von sogar 20 Prozent oder mehr. Besonders schlecht steht das Landgericht Aurich mit einer Unterdeckung von 25,34 Prozent da - das sind für dieses Gericht umgerechnet etwa sechs Vollzeitstellen weniger als im Bedarf festgestellt.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Foto: Karsten Paulick / CC0 (via Pixabay)

Die meisten Amts- und Landgerichte in Norddeutschland arbeiten mit weit weniger Personal als eigentlich offiziell vorgesehen. Besonders schlecht steht Niedersachsen da: Von den insgesamt 91 Amts- bzw. Landgerichten in dem Bundesland arbeiten an 87 Gerichten weniger Richterinnen und Richter als eigentlich offiziell festgesetzt. An nur vier Standorten (Landgericht Göttingen, Amtsgericht Goslar, Amtsgericht Rinteln und Amtsgericht Jever) sind die Gerichte personell abgedeckt oder sogar etwas besser ausgestattet. 16 Gerichte in Niedersachsen haben eine personelle Unterdeckung bei Richterinnen und Richtern von sogar 20 Prozent oder mehr. Besonders schlecht steht das Landgericht Aurich mit einer Unterdeckung von 25,34 Prozent da - das sind für dieses Gericht umgerechnet etwa sechs Vollzeitstellen weniger als im Bedarf festgestellt.

In Schleswig-Holstein sieht es etwas besser aus. Aber auch hier hat nur die Hälfte der Amtsgerichte das nötige Personal, von den vier Landgerichten sogar nur das in Itzehoe. Den größten Ausfall in Schleswig-Holstein hat das Amtsgericht Rendsburg mit einer Unterdeckung von 21,43 Prozent.

Mecklenburg-Vorpommern schneidet nach den Angaben des dortigen Justizministeriums besser ab, hier liegen von den 14 Gerichten 5 sogar über dem gemessenen Bedarf (die Landgerichte Neubrandenburg, Rostock und Schwerin sowie die Amtsgerichte Rostock und Neubrandenburg). Deutlich darunter befindet sich das Landgericht Stralsund mit einer Unterdeckung von 23 Prozent.

In Bremen arbeiten die Amtsgerichte mit einer Unterdeckung von nahezu 20 Prozent bei Richterinnen und Richtern. Das Landgericht verzeichnet eine Überdeckung von 9,10 Prozent.

Das Team der Sendung „Panorama 3“ im NDR Fernsehen hat die Daten aller norddeutschen Bundesländer zu dem Personalbedarf und Personaleinsatz der ordentlichen Gerichtsbarkeit jedes einzelnen Amts- und Landgerichts (ohne Oberlandesgerichte) für das Jahr 2018 bei den Justizministerien der Länder abgefragt und verglichen. Grundlage ist das offizielle Berechnungssystem, genannt PEBB§Y, mit dem alle norddeutschen Bundesländer mit Ausnahme von Hamburg ihren Personalbedarf in der Justiz feststellen. Hierbei wird nach einem speziellen Schlüssel die vorgesehene Länge eines Verfahrens berechnet und anhand dessen der Personalbedarf festgestellt.

Das Justizministerium Niedersachsen zeigt sich überrascht, dass das Bundesland entsprechend der „Panorama 3“-Recherchen so schlecht dasteht. Man sei überzeugt, dass es trotzdem bisher keine negativen Auswirkungen für die Justiz im Bundesland gebe. „Das hängt damit zusammen, dass unsere Richterinnen und Richter, die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wirklich gute Juristen sind, die auch den höheren Belastungen durchaus gut standhalten können“, sagt Ministeriumssprecher Martin Speyer gegenüber „Panorama 3“. Zudem habe das Land Niedersachsen im vergangenen Jahr 60 neue Stellen geschaffen und wolle auch im Jahr 2019 weitere 40 Stellen schaffen. Nach Berechnungen von „Panorama 3“ wären allerdings mindestens 193 Vollzeitstellen nötig, um den Bedarf nach PEBB§Y für Niedersachsen zu decken.

In allen norddeutschen Bundesländern zeigt sich, dass auch die Dauer von Verfahren an den Amts- und Landgerichten im Vergleich zum Jahr 2009 zugenommen hat: um rund 15 Prozent in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, in Schleswig-Holstein um knapp 22 Prozent, in Bremen sogar um gut 26 Prozent.

Carsten Löbbert, Präsident des Amtsgerichts Lübeck und Vorsitzender der „Neuen Richtervereinigung“, sieht in der dauerhaften Überlastung der Gerichte eine Gefahr für den Rechtsstaat.

Programmhinweis
„Panorama 3“: Dienstag, 11. Juni, um 21.15 Uhr im NDR Fernsehen


Quelle: NDR