Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze: Norddeutsche Bundesländer werden Ansprüchen nicht gerecht
Die Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein halten sich offensichtlich nur unzureichend an die für Behörden geltenden Pflichten zur Offenlegung von Informationen.
Die Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein halten sich offensichtlich nur unzureichend an die für Behörden geltenden Pflichten zur Offenlegung von Informationen.
Das ist das Ergebnis einer sechsmonatigen Recherche des Radioprogramms NDR Info. Reporter hatten den Ländern im Herbst vergangenen Jahres verdeckt eine Bürger-Anfrage geschickt. Ziel der Anfrage war es, Einsicht in Verträge zu bekommen, die die Bundesländer mit in Asylunterkünften tätigen Sicherheitsdienstleistern geschlossen haben. Am Ende gewährte keines der angeschriebenen Bundesländer Einblick in die Verträge. Teilweise erteilten die Behörden sogar falsche Auskünfte.
Nach Ansicht des früheren Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar ein besorgniserregendes Ergebnis: "Wenn durchgängig gemauert wird, ist das ein strukturelles Problem, und genau da muss jetzt rangegangen werden. Es ist die Aufgabe einer Landesregierung, dafür zu sorgen, dass sich die Behörden an Recht und Gesetz halten", so Schaar auf NDR Info
Besonders eklatant ist das Verhalten der Behörden in Hamburg. Das 2012 in Kraft getretene Transparenzgesetz räumt Bürgern nach Meinung von Experten auch im bundesweiten Vergleich sehr weitreichende Auskunftsrechte ein. Trotzdem beließ es die Sozialbehörde auch nach mehrfacher Nachfrage bei Verweisen auf Bürgerschaftsdrucksachen. Außerdem teilte sie mit, dass dem Fragesteller Kosten in Höhe von 800 bis 1000 Euro entstehen werden. Dabei enthält die Gebührenordnung der Stadt eine Deckelung, die bei 500 Euro liegt.
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein schickten ebenfalls unzureichende und ausweichende Antworten. In beiden Ländern sind Gesetze in Kraft, die Bürgern einen möglichst einfachen Zugang zu Informationen gewähren sollen. Das Innenministerium in Kiel beließ es dabei, zahlreiche Internet-Links zu Kostenregelungen, zum Aufnahmeverfahren im Allgemeinen und zum Aufbau der kommunalen Verwaltung im Land zu senden. Die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern verlangten mehrfach Legitimationsnachweise des Fragestellers. Am Ende schickten auch sie nur allgemeine Informationen zur Unterbringung von Asylsuchenden.
Dem Innenministerium in Niedersachsen sendete NDR Info ebenfalls eine verdeckte Anfrage. Allerdings gibt es in Niedersachsen noch keine gesetzliche Auskunftspflicht für Behörden. Die Landesregierung will Ende dieses Jahres ein an Hamburg angelehntes Transparenzgesetz auf den Weg bringen. Das Ressort von Boris Pistorius (SPD) reagierte auf die Anfrage zunächst nicht, mittlerweile befindet sich diese nach Angaben eines Sprechers in Bearbeitung. Trotzdem räumte er ein, das Haus werde "die inneren Vorgänge bei der Beantwortung von Bürgeranfragen sicherlich noch einmal hinterfragen". Im vorliegenden Fall sei aber aus seiner Sicht alles optimal gelaufen. Ähnlich reagierten Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Hier betonten Behördensprecher, sie müssten zwar Auskünfte geben, seien aber nicht für die Informationsbeschaffung zuständig. Aber: Es habe Kommunikationsprobleme gegeben, so ein Hamburger Behördensprecher.