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Nachfahren geflohener Juden fordern deutsche Staatsbürgerschaft

Trotz entsprechender Vorgaben des Grundgesetzes bekommen viele Nachfahren geflohener deutscher Juden keine deutsche Staatsbürgerschaft. "Einige kämpfen schon seit 20, 30 Jahren um den deutschen Pass", sagte Nick Courtman, der Sprecher der nach dem Artikel im Grundgesetz benannten Gruppe "116" dem "Tagesspiegel" (Samstagausgabe).

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Foto: Bundesarchiv, Bild 102-14468 / Georg Pahl / CC-BY-SA 3.0

Trotz entsprechender Vorgaben des Grundgesetzes bekommen viele Nachfahren geflohener deutscher Juden keine deutsche Staatsbürgerschaft. "Einige kämpfen schon seit 20, 30 Jahren um den deutschen Pass", sagte Nick Courtman, der Sprecher der nach dem Artikel im Grundgesetz benannten Gruppe "116" dem "Tagesspiegel" (Samstagausgabe).

Er vertritt die Interessen von über 100 Briten, die als Nachfahren geflohener Juden die Staatsbürgerschaft wollen. Aber eine Besonderheit des deutschen Rechts schließt unter anderem Kinder und Enkelkinder von jüdischen Müttern aus, die aus dem Deutschen Reich geflohen sind und dann aber einen Briten geheiratet haben. Der Brexit, der nahende Verlust des Status als EU-Bürger, hat in Großbritannien zu Dutzenden neuen Anträgen an die deutschen Behörden geführt, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Auch Courtman, Enkel einer geflohenen Jüdin, will sie: Die Nachfahren verfolgter Juden hätten nach dem NS-Unrecht die Chance verdient, allesamt die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen, betont er.

80 Jahre nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wächst der Druck, das Grundgesetz hier mehr zugunsten der Nachfahren geflohener Juden auszulegen. Der Artikel 116 GG wurde durch mehrere Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) immer wieder präzisiert. Da er sehr gut deutsch kann, hat Courtman die Kommunikation mit der Bundesregierung und deutschen Innenpolitikern im Bundestag übernommen (mit Ausnahme der AfD).

Abgelehnt wird bisher auch der Antrag von Alexander Goldbloom, der dem "Tagesspiegel" seine Geschichte geschildert hat: "Mein Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft wurde im April 2017 mit der Begründung abgelehnt, dass ich die Anforderungen von Artikel 116 Absatz 2 nicht erfülle." In seinem Fall erklärte das Bundesverwaltungsamt in Berlin, dass seine Großmutter (Anita Lippmann) im November 1933 seinen Großvater (einen Engländer - Abraham Goldbloom) geheiratet und daher ihre deutsche Staatsbürgerschaft bei der Eheschließung automatisch aufgegeben habe. Seine Oma wurde 1906 in Berlin-Charlottenburg geboren.

Wegen der vielen Beschwerden wächst auch im Bundestag die Unterstützung. "Ich finde es unwürdig, wie mit den Nachfahren der vertriebenen Antifaschisten und NS-Opfer umgegangen wird", sagte die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke dem "Tagesspiegel". "Es liegt ja auf der Hand, dass ihre Eltern nicht 'freiwillig' die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, sondern dass dies in direktem Zusammenhang mit ihrer erzwungenen Flucht aus Nazi-Deutschland stand." Deshalb dränge sie die Bundesregierung dazu, die diskriminierenden Regelungen in der Wiedereinbürgerungspraxis zu beseitigen. Das könne bereits durch eine kleine, aber einschneidende Klarstellung im Staatsangehörigkeitsgesetz geschehen: "Alle Nachfahren von Personen, die vor den Nazis aus rassistischen oder politischen Gründen fliehen mussten und ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, sollen einen Rechtsanspruch auf Wiedereinbürgerung haben." Und zwar unabhängig davon, wen ihre Eltern geheiratet haben oder wann sie geboren worden sind. Auch das zuständige Bundesinnenministerium betonte auf Nachfrage des "Tagesspiegel": "Die Gesamtheit der staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachungsregelungen ist außerordentlich komplex und heterogen ausgestaltet".



Quelle: ots/Der Tagesspiegel