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Nach Überprüfung von drei Fällen: Weiter Rente für SS-Veteranen in Niederlanden

Deutschland zahlt weiterhin Rente an SS-Veteranen im Ausland. Eine Überprüfung von drei Empfängern in den Niederlanden habe keine Hinweise auf eine Beteiligung an Kriegsverbrechen ergeben, teilte der für Zahlungen in die Benelux-Länder zuständige Landschaftsverband Rheinland (LVR) der "Neuen Osnabrücker Zeitung" mit. Es habe sich bei den ehemaligen SS-Mitgliedern um einen Niederländer, einen Deutschen und einen Letten mit Wohnsitz in den Niederlanden gehandelt. Eine Person ist laut LVR mittlerweile verstorben, die anderen beiden erhalten monatlich zusammengenommen 1582 Euro aus Deutschland.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Foto: Bundesarchiv, Bild 101III-Lerche-46-02 / Lerche, Karl-Gustav / CC-BY-SA 3.0

Deutschland zahlt weiterhin Rente an SS-Veteranen im Ausland. Eine Überprüfung von drei Empfängern in den Niederlanden habe keine Hinweise auf eine Beteiligung an Kriegsverbrechen ergeben, teilte der für Zahlungen in die Benelux-Länder zuständige Landschaftsverband Rheinland (LVR) der "Neuen Osnabrücker Zeitung" mit. Es habe sich bei den ehemaligen SS-Mitgliedern um einen Niederländer, einen Deutschen und einen Letten mit Wohnsitz in den Niederlanden gehandelt. Eine Person ist laut LVR mittlerweile verstorben, die anderen beiden erhalten monatlich zusammengenommen 1582 Euro aus Deutschland.

Die Ansprüche ergeben sich aus dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Weltweit gibt es laut Bundesregierung noch 2000 Empfänger. Darunter befinden sich auch Kollaborateure aus besetzten Ländern, die sich im Krieg der Waffen-SS angeschlossen haben und im Einsatz verwundet wurden. Diese Männer oder deren Witwen haben Anspruch auf monatliche Rentenzahlungen, aber beispielsweise auch auf Kuren. Es seien "umfangreiche Nachforschungen" durchgeführt worden, heißt es vom LVR zu den drei aktuellen Fällen. "Anhand der jeweiligen Unterlagen wurde intensiv geprüft, ob der Betroffene konkret durch sein Handeln gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat", zitiert die "NOZ" eine LVR-Sprecherin. "In keinem der Einzelfälle lässt sich eine individuelle Schuld nachweisen." Deswegen müssten die Zahlungen fortgesetzt werden. Nach früheren Angaben des LVR leben in den Benelux-Staaten noch etwa 50 BVG-Empfänger mit SS-Bezug.

Im Frühjahr hatte Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" gefordert: "Wir sind es den Opfern schuldig, dass die Behörden die kleine noch verbliebene Zahl von Rentenempfängern mit Nachdruck überprüfen und Konsequenzen ziehen. Der Staat muss hier seiner Verantwortung nachkommen." Dass möglicherweise ehemalige NS-Täter und SS-Angehörige bis heute Rente bekämen, sei ein "unerträglicher Zustand", sagte Schuster.



Quelle: ots/Neue Osnabrücker Zeitung