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Infektionsschutzgesetz

Lauterbach verteidigt Hotspot-Regel und weist "Freedom-Day"-Vorwurf zurück

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die anhaltende Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz zurückgewiesen, das die Corona-Bekämpfung an die Länder überträgt.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
"Anhand eindeutiger Parameter können die Landtage Hotspots identifizieren und passgenau vorgehen, das ist der große Vorteil", sagte Lauterbach
"Anhand eindeutiger Parameter können die Landtage Hotspots identifizieren und passgenau vorgehen, das ist der große Vorteil", sagte Lauterbach
Foto: Heinrich-Böll-Stiftung / CC BY-SA 2.0 (via Flickr)

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die anhaltende Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz zurückgewiesen, das die Corona-Bekämpfung an die Länder überträgt.

"Anhand eindeutiger Parameter können die Landtage Hotspots identifizieren und passgenau vorgehen, das ist der große Vorteil", sagte Lauterbach im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). "Es können in einer Landtagssitzung Städte, mehrere Landkreise oder - wie in Mecklenburg-Vorpommern geplant - vielleicht ganze Länder Hotspots sein, sodass die Maßnahmen dort verlängert oder sogar verschärft werden können und auch müssen."

Anwendung sollte diese Regel nicht nur dort finden, wo die Lage schon kritisch ist, "sondern auch dort, wo eine Überlastung des Gesundheitswesens in Zukunft konkret droht", so der SPD-Politiker. "Das ist mir sehr wichtig: Wo es nötig ist, kann weiterhin konsequent eingedämmt werden! Wir können die Lage mit dem Gesetz weiterhin beherrschen." Lauterbach begrüßte in der "NOZ" "ausdrücklich", dass Mecklenburg-Vorpommern an diesem Donnerstag Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen landesweit über den 2. April hinaus verlängern wolle.

Die Länder könnten mit "einfachen Leitfragen" erkennen, ob ein Versorgungsnotstand drohe, und nannte in der "NOZ" fünf Fragen: Müssen sich Krankenhäuser wegen Überlastung von der Notfallversorgung abmelden? Müssen Eingriffe verschoben werden? Können die Personaluntergrenzen in der Pflege eingehalten werden? Werden Betten für Covid-Patienten freigehalten? Müssen Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden? "Solche Fragen sind objektiv zu beantworten. Das ist ein Weg für die Länder, die Hotspot-Regel anzuwenden."

Auch den Vorwurf der Weltgesundheitsorganisation, in Deutschland werde zu früh gelockert, wies Lauterbach entschieden zurück: "Es gibt keinen "Freedom Day", der ist abgesagt, und das ist gut so. Wir halten am Basisschutz fest, wo er notwendig ist. Es sterben weiterhin 250 bis 300 Menschen jeden Tag. Zum Feiern ist es viel zu früh."

Auch die kostenlosen Corona-Tests (Bürgertests) sollen bleiben: "Wenn es die Corona-Lage erfordert, werden die Bürgertests auch über den 31. Mai hinaus zur Verfügung stehen. Wir entscheiden nach Situation", kündigte Lauterbach in der "NOZ" an. "Die Tests bleiben ein wertvolles Instrument." Lauterbach appellierte an die Bürger: "Nutzen Sie die Tests weiterhin, auch wenn keine Negativtests mehr für Bars und Discos verlangt werden. Bei Verwandtenbesuchen, Feiern, Veranstaltungen. Gerade vor Begegnungen mit Immungeschwächten sollte gelten: Nur mit negativem Test!" Denn steckten diese sich an, könnten sie im Extremfall sterben, weil Impfungen bei ihnen nicht so wirksam seien. 20 bis 30 Prozent der Corona-Intensivpatienten hätten geschätzt eine Immunschwäche. "Auch um sie zu schützen, sind die Bürgertests Gold wert."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung