Individuelles Recht auf Asyl kann und darf zahlenmäßig nicht begrenzt werden
Grundgesetz, Genfer Flüchtlingskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention und geltendes Europarecht verpflichten Deutschland wie auch andere Staaten dazu, Menschen Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz zu gewähren, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Grundgesetz, Genfer Flüchtlingskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention und geltendes Europarecht verpflichten Deutschland wie auch andere Staaten dazu, Menschen Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz zu gewähren, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.
„Der verfassungs- und menschenrechtliche Schutz von Menschen auf der Flucht kann und darf zahlenmäßig nicht begrenzt werden", erklärt Franziska Vilmar, Expertin für Asylrecht und Asylpolitik bei Amnesty International in Deutschland. „Eine jährliche Aufnahmequote von 200.000 schutzbedürftigen Menschen in Deutschland festzulegen, ist weder mit den Menschenrechten noch den humanitären Verpflichtungen Deutschlands vereinbar."
Amnesty International fordert die Beibehaltung von fairen Asylverfahren. Dazu zählt zum einen, dass keine weiteren Herkunftsländer als sicher eingestuft werden dürfen. Zum anderen befürchtet Amnesty International, dass durch den Ausbau sogenannter Entscheidungs- und Rückführungszentren mit beschleunigten Asylverfahren Schutzsuchende keinen Zugang zu einer angemessenen Rechtsberatung erhalten.
„Im Schatten der Zahlendiskussionen darf es nicht dazu kommen, dass Deutschland in Brüssel bei der Reform des europäischen Asylrechts die Einführung verpflichtender Zulässigkeitsverfahren vorantreibt“, sagt Vilmar. Mit diesen Verfahren will die Europäische Union ihre Verantwortung für den Flüchtlingsschutz stets an Staaten außerhalb der EU auslagern.