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Gesetz zum Kohleausstieg: Gewerkschaften drängen auf Nachbesserungen

Auch die Gewerkschaften sind mit dem am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf zum Ausstieg aus der Kohleverstromung noch nicht zufrieden. DGB-Vorstand Stefan Körzell sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", mit dem Beschluss gehe die Bundesregierung einen großen Schritt in Richtung einer Umsetzung des Kohlekompromisses. "Allerdings muss der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren an mehreren Stellen deutlich nachgebessert werden."

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Foto: DarkWorkX / CC0 (via Pixabay)

Auch die Gewerkschaften sind mit dem am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf zum Ausstieg aus der Kohleverstromung noch nicht zufrieden. DGB-Vorstand Stefan Körzell sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", mit dem Beschluss gehe die Bundesregierung einen großen Schritt in Richtung einer Umsetzung des Kohlekompromisses. "Allerdings muss der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren an mehreren Stellen deutlich nachgebessert werden."

Körzell forderte, der Ausstieg aus der Steinkohle müsse im Gesetz fest daran geknüpft sein, "dass es Tarifverträge gibt, die die Beschäftigten sozial und wirtschaftlich absichern". Ansonsten bestehe die Gefahr, "dass die Unternehmen sich für die Ausschreibungen wirtschaftliche Vorteile durch Lohn- und Sozialdumping verschaffen". Zudem müsse das geplante Anpassungsgeld auch für Beschäftigte von dienstleistenden Unternehmen gezahlt werden.

Der Gewerkschafter kritisierte außerdem: "Der Verzicht auf Entschädigungen für die Steinkohle ab 2027 birgt erhebliche rechtliche Risiken und gefährdet daher den planvollen Ausstieg." Hintergrund: Im Kabinettsbeschluss werden erstmals konkrete Beträge für Ausgleichszahlungen an Betreiber von Steinkohlekraftwerken genannt. Den Höchstpreis soll es demnach im laufenden Jahr geben: 165.000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung, die vom Netz geht. Bis 2026 soll der Höchstpreis auf 49.000 Euro sinken. Auch Braunkohlebetreiber erhalten für vorzeitige Abschaltungen von Kraftwerken Ausgleichszahlungen.

Körzell verwies zudem darauf, dass der Kohleausstieg vom Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze abhänge. Er kritisierte: "Da hat sich die Bundesregierung nicht mit Ruhm bekleckert, sondern irrlichtert weiter herum. Das im Gesetz festgeschriebene Monitoring muss deshalb viel stärker auf die Entwicklung des Energiesystems und eine erfolgreiche Strukturentwicklung fokussieren." Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht die Beendigung der Kohleverstromung bis spätestens Ende 2038 vor. Ab 2026 soll geprüft werden, ob der Ausstieg bereits bis Ende 2035 möglich ist.



Quelle: ots/Neue Osnabrücker Zeitung