TTIP und CETA schwächen Wahlrecht der Bürger und Einfluss der Parlamente
Berlin, 5. Oktober 2015. Die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA schwächen das Wahlrecht der Bürger und den Einfluss von Abgeordneten. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Montag in Berlin vorgestellte Analyse der Verbraucherrechtsorganisation foodwatch.
Berlin, 5. Oktober 2015. Die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA schwächen das Wahlrecht der Bürger und den Einfluss von Abgeordneten. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Montag in Berlin vorgestellte Analyse der Verbraucherrechtsorganisation foodwatch.
Demnach fehlt dem gesamten Verfahren vom Beschluss der Verhandlungsmandate über die Transparenz der Verhandlungen bis hin zur Verabschiedung der Abkommen eine ausreichende demokratische Legitimation. Zudem werden mit den Verträgen Bindungen eingegangen, die die Befugnisse von Parlamenten in der Zukunft beschneiden und damit den Wert einer Stimme bei Bundestags- oder Europawahlen reduzieren.
„CETA und TTIP nehmen anders als klassische Freihandelsabkommen entscheidenden Einfluss auf die Weiterentwicklung wichtiger gesellschaftspolitischer Bereiche – jedoch ohne die erforderliche demokratische Legitimation. Die gewählten Parlamente spielen weder bei den Verhandlungen noch bei der Verabschiedung der Verträge und erst recht nicht bei künftiger Regulierung im Rahmen der Verträge eine angemessene Rolle. Damit verletzen CETA und TTIP das Demokratieprinzip und schwächen die demokratische Teilhabe der europäischen Bürger an politischen Entscheidungen. CETA und TTIP sind eine Gefahr für die Demokratie“, fasste foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode seine Kritik zusammen.
Mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis ruft foodwatch für den kommenden Samstag zu einer bundesweiten Großdemonstration gegen die Abkommen CETA zwischen EU und Kanada sowie TTIP zwischen EU und USA auf (10.10.2015, Beginn 12 Uhr am Washingtonplatz am Berliner Hauptbahnhof).
Die foodwatch-Analyse zeigt in 7 Thesen die Gefahren der beiden Freihandelsabkommen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Sie wurde in den vergangenen Monaten mit den Anregungen zahlreicher Staats- und Völkerrechtler sowie weiterer Juristen erarbeitet. Die Thesen in Kurzform:
1. Die Aufnahme von Verhandlungen über CETA und TTIP ist nicht ausreichend demokratisch legitimiert. Am Beschluss des Verhandlungsmandates und damit den Vorfestlegungen für die Verhandlungen war kein Parlament beteiligt – obwohl die Abkommen, anders als klassische Freihandelsverträge, weitreichenden Einfluss auf gesellschaftspolitische Bereiche haben werden.
2. Die Verhandlungsführung verstößt gegen das Demokratieprinzip. Es fehlt die Transparenz, weil noch nicht einmal Abgeordnete so viele Verhandlungspapiere zu sehen bekommen, dass sie den Stand der Gespräche nachvollziehen können. Eine solche demokratische Rückkopplung und ein öffentlicher Diskurs sind jedoch geboten, wenn es nicht nur um Zölle, sondern um gesellschaftspolitische Regulierung geht.
3. Die geplanten Schiedsgerichte unterminieren den Rechtsstaat und schwächen die staatliche Souveränität. Auch die jüngsten Kompromissvorschläge von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström ändern nichts daran: Für ausländische Konzerne soll eine Sonderjustiz nach Handelsrecht eingerichtet werden – diese werden sie nutzen, um Staaten auf Schadenersatz zu verklagen, wenn sie sich auf diesem Weg mehr Hoffnung auf Erfolg machen als vor ordentlichen Gerichten.
4. Der Einfluss von Wählern und Abgeordneten auf zukünftige Standards wird nicht größer, sondern kleiner. Wie alle völkerrechtlich bindenden Verträge werden TTIP und CETA die Spielräume der Gesetzgeber einengen. Zum Problem wird das, weil die Verträge so weit in gesellschaftspolitische Bereiche hineinwirken: In Zukunft wird eine Verbesserung von Standards, ob bei Lebensmittelgesetzen, Landwirtschaft oder Umweltschutz, nur möglich sein, wenn dies TTIP- und CETA-kompatibel ist oder die USA bzw. Kanada zustimmen. Parlamentarier können also nicht mehr so frei über Standards entscheiden wie bisher, ihr Einfluss wird beschränkt. In dem Maße, in dem der Einfluss der Volksvertreter schwindet, verliert auch das Wahlrecht der Bürger an Wert.
5. Wichtige Regelungen können ohne Beteiligung der Parlamente verabschiedet werden. Im Zuge der sogenannten regulatorischen Kooperation mit den USA bzw. Kanada sollen eigens eingerichtete Ausschüsse auch völkerrechtlich bindende Entscheidungen treffen und Annexe zu den Abkommen ändern können. Besetzt sind die Ausschüsse mit Vertretern der Exekutive, etwa von Regulierungsbehörden. Eine Parlamentsbeteiligung ist nach dem CETA-Entwurf und nach den bekannt gewordenen TTIP-Texten nicht geplant.
6. CETA und TTIP verkleinern Europas Spielraum bei der Gestaltung der Globalisierung. Die Abkommen unterliegen den Bestimmungen der Welthandelsorganisation WTO, gehen aber über diese hinaus. Sie schränken damit den völkerrechtlichen Rahmen für Regulierung weiter ein. Das heißt: Eine neue Regulierung für mehr Umweltschutz oder Verbraucherrechte könnte, auch wenn sie nach WTO-Recht möglich wäre, nach TTIP unzulässig sein. Die EU verkleinert damit ihre Möglichkeiten, den Welthandel und damit die Globalisierung über die Fortentwicklung des WTO-Rechts mitzugestalten.
7. Bei der Verabschiedung der Abkommen haben die Parlamente nur eingeschränkte Rechte. EU-Parlament und wohl auch nationale Abgeordnete müssen die Verträge zwar ratifizieren. Doch Änderungen an den Texten dürfen sie nicht durchsetzen, sie können nur mit Ja oder Nein stimmen – das ist unzureichend angesichts der im Vorfeld verhinderten Beteiligung der Volksvertreter an der Debatte über die Vertragsinhalte. Hinzu kommt: Auch ohne Beschluss der nationalen Parlamente kann die Europäische Kommission die Verträge vorläufig zur Anwendung bringen. Ihre Bestimmungen sind dann bis auf Weiteres voll gültig und rechtskräftig – ohne vorheriges Votum der Volksvertreter.
Redaktionelle Hinweise:
- foodwatch-Hintergrundpapier zu den Auswirkungen von TTIP und CETA auf die Demokratie: tinyurl.com/ttip-demokratie