Niedersächsische Kommunen fordern Soforthilfe von wenigstens 120 Millionen Euro für Flüchtlingsbetreuung
Einen Tag vor der Flüchtlingskonferenz des Innenministers haben die niedersächsischen Kommunen ihre Forderung nach besserer finanzieller Unterstützung durch das Land Niedersachsen konkretisiert.
Einen Tag vor der Flüchtlingskonferenz des Innenministers haben die niedersächsischen Kommunen ihre Forderung nach besserer finanzieller Unterstützung durch das Land Niedersachsen konkretisiert.
„Die vom Land bisher gewährte Pauschale von 6.195 Euro pro Asylbewerber ist absolut unzureichend. Sie muss auf einen Betrag deutlich über 10.000 Euro angehoben werden, um die entstehenden Kosten auf einem Mindeststandard zu decken. Unter äußerst vorsichtiger Schätzung der Fallzahlen erwarten wir eine Soforthilfe des Landes in Höhe von wenigstens 120 Millionen Euro im Jahr 2015,“ forderte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Prof. Dr. Hubert Meyer, als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände anlässlich einer heutigen Anhörung des Innenausschusses des Niedersächsischen Landtages.
Den Berechnungen liegen durchschnittliche Zahlen für die Unterbringung auf dem Niveau für SGB-Bezieher und ein moderater Ansatz für die bisher in der Pauschale überhaupt nicht berücksichtigten Kosten der sozialen Betreuung zu Grunde. „Tatsächlich dürften die Kosten deutlich höher ausfallen, da wir z. B. mit Bestandsmieten kalkuliert haben, die Kosten bei den notwendigen Neuanmietungen oder für Containerbauten aber deutlich höher ausfallen,“ ergänzte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Heiger Scholz.
Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, wies darauf hin, dass die im Jahr 2015 beabsichtigte Durchleitung von 40 Millionen Euro Bundesmitteln bereits berücksichtigt sei. „Noch kann niemand genau sagen, wie viele Menschen wir 2015 im Leistungsbezug haben werden. Unsere Annahme von 40.000 Personen dürfte angesichts von allein 23.500 Erstanträgen 2015 die untere Grenze sein. Die tatsächlichen Zahlen könnten deutlich höher ausfallen.“
„Über Einzelheiten der Pauschale müssen wir weiter sprechen. Dringenden Handlungsbedarf sehen wir z. B. bei der derzeit völlig unbefriedigend geregelten Sprachförderung der Asylbewerber, die bisher keinerlei Berücksichtigung findet. Wir erwarten aber eine Anpassung der Pauschale und einen Abschlag in Höhe der Soforthilfe noch im Haushaltsjahr 2015. Die derzeitige Praxis gleicht einem kalten Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich. Die von uns nachhaltig unterstützte Willkommenskultur des Landes für Flüchtlinge gerät in Gefahr, wenn die Kommunen Aufgaben des Staates aus ihrer Substanz bezahlen müssen“, erklärte Meyer abschließend für die drei niedersächsischen kommunalen Spitzenverbände.