Skip to main content
Wörter | Min. Lesezeit |

Kubicki für baldige Öffnung von Läden und Restaurants

Vor den Bund-Länder-Beratungen am Mittwoch über eine Fortsetzung oder Lockerung der Schutzmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie hat der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki ein Wiederhochfahren des öffentlichen Lebens ab nächster Woche gefordert. "Ich glaube, dass der Lockdown spätestens nach dem 19. April schrittweise aufgehoben werden muss", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Politik.
Wolfgang Kubicki
Wolfgang Kubicki
Foto: Olaf Kosinsky / CC BY-SA 3.0 de (via Wikimedia Commons)

Vor den Bund-Länder-Beratungen am Mittwoch über eine Fortsetzung oder Lockerung der Schutzmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie hat der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki ein Wiederhochfahren des öffentlichen Lebens ab nächster Woche gefordert. "Ich glaube, dass der Lockdown spätestens nach dem 19. April schrittweise aufgehoben werden muss", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Zwar müsse ein solcher Ausstieg "immer unter besonderer Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes" geschehen, erklärte Kubicki. Doch empfahl er konkrete Schritte zur Rückkehr in die Normalität. "Ich würde alle Geschäfte, die derzeit geschlossen sind, wieder öffnen lassen, sofern die Abstandsregeln dort einzuhalten sind. Im Zweifel geschieht das durch eine Einlasskontrolle", sagte Kubicki. Auch bei Restaurants hält der FDP-Mann "eine langsame Rückkehr zu normalen Verhältnissen" für möglich - "mit entsprechendem Abstand zwischen den Tischen". Für Schulen regte Kubicki einen Vor- und Nachmittagsbetrieb an, um so "die Zahl der anwesenden Schüler zu reduzieren und sogenannte Rudelbildungen zu vermeiden".

Den von anderen Politikern geäußerten Vorschlag, ältere Menschen bei einem Wiederhochfahren des öffentlichen Lebens zunächst zu deren eigenem Schutz unter Quarantäne zu stellen, lehnte Jurist Kubicki ab. "Ich halte nicht sehr viel von diesem Plan, er wird auch vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich keinen Bestand haben", sagte er. Denn das Ziel des Gesundheitsschutzes "wäre mit milderen Mitteln als mit einem massiven Grundrechtseingriff zulasten Älterer erreichbar". So könne man etwa eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken einführen oder in Supermärkten gesonderte Öffnungszeiten für Ältere anbieten.

Quelle: ots/Neue Osnabrücker Zeitung