EU-Kommission überprüft Produktion von Bio-Eiern in Deutschland
Osnabrück (ots) - Die EU-Kommission nimmt derzeit die Produktion von Bio-Eiern in Deutschland unter die Lupe. Nach einem Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) hat Brüssel ein sogenanntes Pilotverfahren eingeleitet, die Vorstufe eines Vertragsverletzungsverfahrens. Dabei soll laut "NOZ" überprüft werden, ob Deutschland bei der Haltung von Bio-Legehennen gegen EU-Recht verstößt. Es seien Informationen von der Bundesregierung angefordert worden.
Osnabrück (ots) - Die EU-Kommission nimmt derzeit die Produktion von Bio-Eiern in Deutschland unter die Lupe. Nach einem Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) hat Brüssel ein sogenanntes Pilotverfahren eingeleitet, die Vorstufe eines Vertragsverletzungsverfahrens. Dabei soll laut "NOZ" überprüft werden, ob Deutschland bei der Haltung von Bio-Legehennen gegen EU-Recht verstößt. Es seien Informationen von der Bundesregierung angefordert worden.
Eine entsprechende EU-Verordnung schreibt vor, dass Eier nur dann als öko oder bio deklariert werden dürfen, wenn sie aus einem Stall mit maximal 3000 Tieren stammen. Ein Beschwerdeführer hatte dem Bericht zufolge beklagt, dass auf deutschen Biohöfen teilweise deutlich mehr als 10.000 Legehennen untergebracht seien, und damit das Pilotverfahren ausgelöst. Wie die Zeitung weiter berichtet, seien Gebäude mit mehreren Tausenden Tieren auch in der Biohaltung branchenüblich. Hier seien die Stalleinheiten mit jeweils 3000 Tieren in der Regel aber durch Trennwände unterteilt. Die entsprechende Öko-Verordnung der EU verbietet dies nicht explizit.
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) forderte die EU-Kommission auf, in der Bioproduktion eine klare Begrenzung der Zahl von Legehennen oder Masthühnern pro Gebäude vorzunehmen. "Aus Gründen der hohen Verbrauchererwartung an eine Öko-Legehennenhaltung gehe ich davon aus, dass in Zukunft Gebäude mit einer sehr hohen Zahl an Legehennen keine Akzeptanz mehr finden werden", so der Minister. Seiner Auffassung nach könnten angemessene Übergangsfristen den betroffenen Landwirten bis zum Inkrafttreten einer solchen Obergrenze für Gebäude helfen.