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Darlehensverträge: Bundesregierung kippt "Widerrufsjoker"

Bremen (ots) - Für Banken ist es geschätzt ein 1,6-Billionen-Euro-Risiko, für Kreditnehmer bislang die Chance, viel Geld zu sparen - das "ewige Widerrufsrecht". Allerdings dürfte damit bald Schluss sein. Die Bundesregierung plant eine entsprechende Gesetzesänderung.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Politik.
Foto: Picsues / pixabay (CC)

Bremen (ots) - Für Banken ist es geschätzt ein 1,6-Billionen-Euro-Risiko, für Kreditnehmer bislang die Chance, viel Geld zu sparen - das "ewige Widerrufsrecht". Allerdings dürfte damit bald Schluss sein. Die Bundesregierung plant eine entsprechende Gesetzesänderung.

Bisher war es Darlehensnehmern wegen Fehlern in den Widerrufsbelehrungen möglich, auch nach Jahren aus Kreditverträgen wieder auszusteigen. Von 2002 bis 2010 haben Banken in zehntausenden Verträgen fehlerhafte Passagen verwendet. Nach Angaben der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei KWAG aus Bremen weisen rund 80 Prozent der Vertragstexte diese Fehler auf. "Mit der für Darlehensnehmer erfreulichen Folge, dass sie noch heute von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und so die aktuelle Niedrigzinsphase ausnutzen können", sagt KWAG-Verbraucheranwalt Jan-Henning Ahrens. Vorfälligkeitsentschädigungen fallen demnach bei einem erfolgreichen Widerruf ebenfalls nicht an. Kunden, die also vor Jahren Darlehensverträge mit fünf Prozent Zinsen und mehr abgeschlossen haben, können über den "Widerrufs-Joker" ohne Strafzahlungen aussteigen und dann zum Beispiel ihre Baukredite zu den aktuell niedrigen Zinsen von unter zwei Prozent finanzieren.

Bis März 2016 müsse die Bundesregierung jetzt aber die sogenannte EU-Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Der hierfür vorgelegte Gesetzesentwurf sehe nun vor, dass die rechtlichen Regelungen zum Widerruf bei Darlehensverträgen geändert werden. "Das ?ewige Widerrufsrecht? wird gestrichen", sagt Ahrens. "Für Altfälle wird eine sogenannte ,Erlöschensregelung' eingebaut, spätestens zum 21. Juni 2016 ist daher Schluss. Die Bankenlobby hat mal wieder ganze Arbeit geleistet." Darlehensnehmer sollten deshalb jetzt schnell handeln, wenn sie sich noch aus den teuren Finanzierungsverträgen befreien und die historisch niedrigen Zinsen nutzen wollen. Ahrens: "Fachanwälte erkennen quasi auf den ersten Blick, ob die Widerrufsbelehrung eines Darlehensvertrags Fehler aufweist, die zu einem Widerruf berechtigen." So eine Prüfung sei nicht teuer. "Die damit verbundenen Ersparnisse erreichen aber häufig hohe fünfstellige Beträge."

Den Widerruf gegen die Bank durchzusetzen, werde von den meisten Rechtsschutzversicherungen getragen. Angesichts der enormen Ersparnisse bei Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung lohne sich ein Widerruf aber auch ohne entsprechende Rechtsschutzversicherung. "In der Praxis werden viele Fälle im Vergleichsweg gelöst und die Bank bietet Zinsanpassungen an" sagt Ahrens.

Da das neue Gesetz bis Mitte März 2016 in Kraft sein muss, bleiben Darlehensnehmern jetzt nur noch knapp fünf Monate um die gegenwärtig gültige Rechtslage zu nutzen und aus den überteuerten Darlehen auszusteigen.



Quelle: KWAG