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Gesichtserkennung: Die Macht des Machbaren regiert

Das Urlaubsalbum auf Facebook, Schnappschüsse vom Kneipenabend auf Instagram, Selfies mit Kollegen auf Twitter - was ist schon dabei, Persönliches in den sozialen Medien zu posten? Wir tun es jeden Tag, meist ohne negative Folgen. Im Gegenteil: Die Außenwirkung fühlt sich gut an, die Likes schmeicheln dem Ego. Das Teilen von Bildern im Netz ist längst Teil unseres Alltags geworden. Gut möglich aber, dass wir uns durch den leichtfertigen Umgang mit privaten Bildern einer Gefahr aussetzen, ohne es zu merken.

Geschrieben von Jana Wolf am . Veröffentlicht in Technik.
Foto: Kyle Glenn / CC0 (via Unsplash)

Das Urlaubsalbum auf Facebook, Schnappschüsse vom Kneipenabend auf Instagram, Selfies mit Kollegen auf Twitter - was ist schon dabei, Persönliches in den sozialen Medien zu posten? Wir tun es jeden Tag, meist ohne negative Folgen. Im Gegenteil: Die Außenwirkung fühlt sich gut an, die Likes schmeicheln dem Ego. Das Teilen von Bildern im Netz ist längst Teil unseres Alltags geworden. Gut möglich aber, dass wir uns durch den leichtfertigen Umgang mit privaten Bildern einer Gefahr aussetzen, ohne es zu merken.

Die Debatte über den Datenschutz gewinnt gerade neue Wucht. Der Auslöser ist eine Enthüllung der "New York Times" (NYT): Das bisher kaum bekannte Start-up "Clearview AI" soll milliardenfach Fotos im Netz abgesaugt haben. Mit diesen Daten soll die US-Firma eine Software entwickelt und perfektioniert haben, die Unbekannten per Gesichtserkennung eine Identität zuweisen kann. Ein beliebiger Passant auf der Straße könnte so in Sekundenschnelle erkannt, Name und Adresse der Person mit wenigen Klicks zugewiesen werden. Datenschützer sehen die Privatsphäre in Gefahr und fürchten tiefe Eingriffe in bürgerliche Grundrechte.

Was mit dieser Technologie möglich ist: erschütternd. Dass dadurch die Datenschutz-Debatte neu entfacht wird: gut so. Der NYT-Bericht schlägt weit über die USA hinaus hohe Wellen, weil das, was durch "Clearview AI" technisch möglich gemacht wurde, weit über bisher bekannte Systeme hinausreicht. Drei Milliarden Bilder soll das Unternehmen von Facebook, Twitter, Youtube und Millionen anderer Webseiten abgegriffen haben. Beunruhigend daran ist, dass man als Nutzer nicht erfährt, wenn eigene Daten betroffen sind. Die Folge: Man kann auch nicht widersprechen.

Das Unternehmen verstößt mit dem Abzapfen von Bildern zwar gegen die Nutzungsbedingungen vieler Plattformen. Verhindern konnten diese es aber offenbar nicht. Der Fall zeigt überdeutlich, dass Datenschutz nicht allein in der Verantwortung einzelner Nutzer liegen darf. Der Gesetzgeber muss klare Regeln definieren. Und eine Kontrolle sicherstellen, dass diese Regeln auch eingehalten werden. Bisher aber regiert die Macht des Machbaren - das legt diese Enthüllung nahe.

Während selbst Google bisher vom Gebrauch solcher Technologie absieht, wohlgemerkt aus Datenschutz-Gründen, soll die Software von "Clearview AI" schon zum Einsatz kommen. Polizeien und Sicherheitsbehörden in den USA sollen sie etwa dazu nutzen, Verdächtige schneller zu finden und Straftaten besser aufzuklären. Der Reiz dessen, was technisch machbar ist, macht die Software für Kunden attraktiv. Doch mit jeder Anwendung werden persönliche Schutzräume auf gefährliche Art ausgedehnt. Nun mögen Verbesserungen in der Strafverfolgung sinnvoll klingen. Aber wer stellt sicher, dass kein Schindluder getrieben wird?

Die Software könnte spielend einfach dazu genutzt werden, Menschen zu stalken. Sie könnte politisch Engagierte davon abhalten, auf Demonstrationen zu gehen, aus Sorge davor, erkannt zu werden. Sie könnte Minderheiten von bestimmten Orten ausgrenzen. Die Gefahren wiegen schwerer als die positiven Anwendungsbeispiele. Es gibt zu viele Möglichkeiten des Missbrauchs. Der Fall rüttelt Datenschützer zurecht auf. Auch in Regensburg ruft ein breites Bündnis nun zur Demonstration gegen Videoüberwachung auf.

Ob eine Software wie die von "Clearview AI" hierzulande legal genutzt werden könnte, ist selbst unter Juristen hoch umstritten. Während die einen die Verarbeitung biometrischer Daten als rechtswidrig einstufen, sehen die anderen durchaus die Möglichkeit zur rechtskonformen Nutzung. Die gesetzgeberische Entwicklung hinkt der technologischen weit hinterher. Das muss sich ändern. Denn klar ist: Die Machbarkeit legitimiert solche Systeme nicht.



Quelle: ots/Mittelbayerische Zeitung