Skip to main content
Wörter | Min. Lesezeit |
Rechnungshof

MDR ließ Rundfunk-Finanzkommission über Honorare offenbar im Dunkeln

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) offenbar nicht darüber informiert, dass ein damaliges KEF-Mitglied zugleich als MDR-Berater fungierte.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Medien.
Seibicke selbst räumt ein, dass er der KEF seine Nebentätigkeit nicht offengelegt habe.
Seibicke selbst räumt ein, dass er der KEF seine Nebentätigkeit nicht offengelegt habe.
Foto: Torsten Maue / CC BY 2.0 (via Wikimedia Commons)

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) offenbar nicht darüber informiert, dass ein damaliges KEF-Mitglied zugleich als MDR-Berater fungierte.

Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Freitagsausgabe). Im Fokus steht der frühere sachsen-anhaltische Rechnungshofpräsident Ralf Seibicke, der zu einem Stundensatz von 240 Euro Gutachten für den MDR schrieb. Gleichzeitig gehörte er bis 2016 der KEF an, die die Höhe des Rundfunkbeitrags festlegt.

Der damalige KEF-Vorsitzende Heinz Fischer-Heidlberger wurde nach MZ-Informationen am 22. September 2020 über die Zahlungen unterrichtet, also Jahre später. Die Information erfolgte durch ein Schreiben des sachsen-anhaltischen Landesrechnungshofes. Die Kontrollbehörde äußerte darin den Verdacht, dass die MDR-Zahlungen illegal waren. Rechnungshof-Präsident Kay Barthel habe den KEF-Vorsitzenden eingeschaltet, "weil es sich hierbei um einen Verstoß gegen den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag handeln könnte", sagte Rechnungshof-Sprecher Frank Düsekow der Zeitung. "Nach unserer Einschätzung war dies die erste Information des KEF-Vorsitzenden über diesen Sachverhalt." Eine MZ-Anfrage, ob der MDR die KEF über die Gutachterhonorare unterrichtet habe, ließ MDR-Intendantin Karola Wille unbeantwortet.

Seibicke selbst räumt ein, dass er der KEF seine Nebentätigkeit nicht offengelegt habe. "Heute mache ich mir den Vorwurf, dass ich nicht vor Aufnahme der Gutachtertätigkeit die KEF informiert habe, um zu klären, ob es Bedenken gibt", sagte der 61-Jährige. Juristisch sei sein Agieren allerdings nicht zu beanstanden. Bei den Aufträgen 2016 sei er sicher, dass er "die Abgrenzung zum KEF-Auftrag eingehalten habe und es auch deshalb nicht zu einer Interessenkollision kommen konnte".

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung