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Juristische Lücke: Datenschutz begünstigt Tacho-Betrug

Der Datenschutz in Deutschland macht es Betrügern beim Gebrauchtwagenhandel leicht. Das berichtet das ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus in seiner aktuellen Ausgabe, die vom MDR produziert wird (14.09.2016, 21.45 Uhr, Das Erste).

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Medien.
Foto: Kārlis Dambrāns. / CC BY 2.0 via Flickr

Der Datenschutz in Deutschland macht es Betrügern beim Gebrauchtwagenhandel leicht. Das berichtet das ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus in seiner aktuellen Ausgabe, die vom MDR produziert wird (14.09.2016, 21.45 Uhr, Das Erste).

Der Datenschutz verhindert, dass im Verdachtsfall reduzierte Kilometerstandangaben in Werkstätten nicht überprüft werden können, obwohl dort die korrekten Kilometerzahlen aus einer zentralen EDV-Datenbank abrufbar sind. Bei der Auskunftsverweigerung berufen sich die Werkstätten auf das Datenschutzgesetz und eine Erklärung des Verbandes der deutschen Automobilwirtschaft (VDA) mit den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder zum Datenschutz für vernetzte und nicht vernetzte Autos vom Januar 2016.

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz § 34 darf eine datenverarbeitende Stelle nicht ohne Zustimmung personenbezogene Daten Dritter weitergeben. Nach Ansicht der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Information Andrea Voßhoff (CDU) und des VDA sind Kilometerstandangaben in Pkw personenbezogene Daten des Halters, die nur mit seiner Zustimmung weitergegeben werden können. Im Fall eines Gebrauchtwagenkaufes also nur mit Zustimmung des Verkäufers. Dieser Datenschutz besteht grundsätzlich auch nach dem Eigentümerwechsel.

Besteht bei einem Gebrauchtwagenkauf der Verdacht, dass die Kilometerstandanzeige manipuliert wurde, muss der Kaufinteressent oder Käufer entweder gegen den Verkäufer vor Gericht klagen oder Anzeige wegen Betruges gegen den Verkäufer stellen. Im Gerichtsverfahren kann dann der Richter das Auslesen des Kilometerstandes aus dem Bordcomputer anordnen. Im anderen Fall können die Behörden in einem Ermittlungsverfahren nach der Anzeige die Preisgabe des Kilometerstandes des Vorbesitzers von der Werkstatt fordern. Ein Anfangsverdacht ergibt sich u.a., wenn der Abnutzungsgrad von Verschleißteilen auf einen anderen Kilometerstand schließen lässt, als den auf der Anzeige.

In Deutschland werden nach Angaben der Polizei jährlich die Kilometerstandangaben bei schätzungsweise zwei Millionen Fahrzeugen reduziert. Bei einer dabei durchschnittlich erzielten Wertsteigerung von 3.000 Euro pro Kfz stellt dies nach ADAC-Angaben einen wirtschaftlichen Gesamtschaden von sechs Milliarden Euro dar.



Quelle: MDR