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Forderung nach Abschaffung des Ersten und der Tagesschau ist ein Akt politischer Verantwortungslosigkeit

Der NDR Verwaltungsrat hat den Wirtschaftsplan 2018 des Senders nach einer ersten Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. NDR Intendant Lutz Marmor wies in seiner Haushaltsrede u. a. auf den Abschluss des Tarifvertrags zur Altersversorgung hin. Der Abschluss werde dem NDR dabei helfen, in der laufenden Beitragsperiode ausgeglichen zu wirtschaften. Zudem wirke er sich auch in der Zeit danach stabilisierend auf den Rundfunkbeitrag aus.

Geschrieben von NDR am . Veröffentlicht in Medien.
Foto: GoodManPL / Pixabay CC0

Der NDR Verwaltungsrat hat den Wirtschaftsplan 2018 des Senders nach einer ersten Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. NDR Intendant Lutz Marmor wies in seiner Haushaltsrede u. a. auf den Abschluss des Tarifvertrags zur Altersversorgung hin. Der Abschluss werde dem NDR dabei helfen, in der laufenden Beitragsperiode ausgeglichen zu wirtschaften. Zudem wirke er sich auch in der Zeit danach stabilisierend auf den Rundfunkbeitrag aus.

Der Verwaltungsrat hat sich in seiner Oktober-Sitzung im Rahmen der Auftrags- und Strukturdebatte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch mit den Äußerungen zu einer Abschaffung des ARD-Gemeinschaftsprogramms „Das Erste“ und der Tagesschau befasst.

Dagmar Gräfin Kerssenbrock, Vorsitzende des NDR Verwaltungsrates: „Die Bereitschaft einiger Politiker – aus welchen Gründen auch immer – sich gegen die Informationsbedürfnisse der Gesellschaft zu stellen, ist verantwortungslos. Die Tagesschau ist die meistgesehene und vertrauenswürdigste Informationsquelle in Deutschland. Wer ihre Abschaffung fordert, hat die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die freie Meinungsbildung in der Gesellschaft nicht verstanden.“

Mit Blick auf den Bericht der ARD zur Auftrags- und Strukturoptimierung an die Länder stellt der Verwaltungsrat fest, dass im Mittelpunkt der Debatte die Fortentwicklung des Auftrags stehen muss. Finanzielle Optimierungen entsprechen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Entscheidend ist jedoch, dass die ARD mit ihren Angeboten Menschen erreicht und durch vielfältige Informationen private und öffentliche Meinungsbildung fördert. Gräfin Kerssenbrock: „Wenn die Menschen im Internet sind, dann muss auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet sein, weil sein Auftrag es erfordert und nicht von Geschäftsmodellen Dritter abhängig gemacht werden darf.“

Ein weiteres Thema war die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU, die im Mai 2018 als unmittelbar geltendes Recht in Kraft treten wird. Der Verwaltungsrat des NDR lehnt zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen NDR Datenschutzstaatsvertrag ab. Zuerst ist zu prüfen, ob das gegenwärtige Datenschutzrecht nicht bereits die Anforderungen der EU erfüllt. Die beabsichtigte Ausweitung von Personal führt nicht zu mehr Datenschutz, sondern nur zu Kosten- und Kompetenzproblemen. Gräfin Kerssenbrock: „Die DSGVO sieht ausdrücklich ein Medienprivileg vor, das den Gesetzgeber bestenfalls zu Änderungen formaler Verweise veranlassen würde. Für die Presse wird schlank auf freiwillige Einrichtungen (Presserat) verwiesen, für den NDR soll ein neues, kostenmäßig aufgeblähtes System ohne Mehrwert gesetzlich fixiert werden. Der Verwaltungsrat will die hohen Datenschutzstandards mit unabhängiger Kontrolle im NDR weiter sichern. Nachbesserungsbedarf besteht bestenfalls für die Presse.“

Für den Personalbereich hat der NDR Verwaltungsrat drei entscheidende Beschlüsse gefasst: Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben dem Abschluss des Tarifvertrages zum Fortbestand und zur Weiterentwicklung der Altersversorgung, dem Abschluss des Gehaltstarifvertrages im NDR sowie einer Änderung des Redakteursstatuts einstimmig zugestimmt.

„Mit dem neuen Tarifvertrag über die Altersversorgung in der ARD ist ein herausragender tarifpolitischer Durchbruch in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gelungen. Gewerkschaften und Sendeanstalten haben sich nach vier Jahren intensiver Verhandlungen auf diesen 58-seitigen Kompromiss verständigt, der ein flächendeckender Meilenstein ist“, betonte Gräfin Kerssenbrock. Diesem Ergebnis gelte es seitens der Länderparlamente und der KEF Respekt zu zollen.

Der Tarifvertrag über die Gehälter der festangestellten Mitarbeiter des NDR hat eine Laufzeit von zwei Jahren und endet am 31. März 2019. Die Tarifvertragsparteien haben u. a. vereinbart, die Gehälter rückwirkend zum 1. April 2017 um 2,2 Prozent und zum 1. April 2018 um weitere 2,35 Prozent zu erhöhen. Neben dieser tabellenwirksamen Erhöhung der Gehälter um insgesamt 4,55 Prozent gibt es weitere Verbesserungen bei den Ausbildungsvergütungen, dem Familienzuschlag, beim Urlaubsgeld und bei der neuen Umwandlung von Gehalt in fünf zusätzliche Urlaubstage.

Die Änderung des Redakteursstatuts für den Norddeutschen Rundfunk beinhaltet eine stärkere Vertretung der freien Mitarbeiter des NDR von derzeit drei auf zukünftig acht freie Mitarbeiter. Dadurch erhalten sie ein angemessen größeres Gewicht im neu bezeichneten „Redaktionsausschuss“. Diese Regelung bedarf noch der Zustimmung des NDR Rundfunkrates.



Quelle: NDR