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Gutachten

Russland begeht in Mariupol Völkermord

Die russische Armee begeht mit der Art ihrer Kriegsführung gegen die Hafenstadt Mariupol in der Ostukraine Völkermord. Zu dieser Bewertung kommt der international angesehene Hamburger Rechtswissenschaftler Otto Luchterhandt in einem Gutachten, das dem "Tagesspiegel" vorliegt.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Meinung.
Mit dem Vorgehen zur Einkesselung und Zerstörung der ukrainischen Großstadt "ist der objektive Tatbestand des Völkermordverbrechens von Seiten der Streitkräfte Russlands erfüllt.
Mit dem Vorgehen zur Einkesselung und Zerstörung der ukrainischen Großstadt "ist der objektive Tatbestand des Völkermordverbrechens von Seiten der Streitkräfte Russlands erfüllt.
Foto: Ministry of Defense of Ukraine / CC BY-SA 2.0 (via Flickr)

Die russische Armee begeht mit der Art ihrer Kriegsführung gegen die Hafenstadt Mariupol in der Ostukraine Völkermord. Zu dieser Bewertung kommt der international angesehene Hamburger Rechtswissenschaftler Otto Luchterhandt in einem Gutachten, das dem "Tagesspiegel" vorliegt.

Russlands Präsident Wladimir Putin, Verteidigungsminister Sergej Schojgu und der Chef des Generalstabs, Walerij Gerassimow, "gehören vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag", fordert der Experte. "Sie sind Täter" der im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofes aufgelisteten Verbrechen: von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, von Kriegsverbrechen, des Verbrechens der Aggression, "aber auch des schwersten Verbrechens, welches das Völkerstrafrecht seit 1948 kennt, - des Völkermords".

Luchterhandt urteilt an Hand von sechs Kriterien der Antivölkermordkonvention der Vereinten Nationen: Mit dem Vorgehen zur Einkesselung und Zerstörung der ukrainischen Großstadt "ist der objektive Tatbestand des Völkermordverbrechens von Seiten der Streitkräfte Russlands erfüllt".

Auch der "subjektive Tatbestand", die Absicht, eine Bevölkerungsgruppe zu vernichten, sieht der Jurist als bewiesen an. Die russische Armee gehe mit "genozidaler Zerstörungsabsicht" gegen "die Bürgerschaft der Stadt in ihrer Gesamtheit" vor und nicht nur gegen einzelne Bürger, die zufällig Opfer werden. Der Nachweis der Absicht eines Völkermords "galt lange Zeit als Achillesferse" in der Praxis der Rechtsprechung, merkt er an. Die internationale Rechtsprechung zu den ethnischen Säuberungen im Bosnienkrieg habe die juristischen Kriterien für den Beweis des Vorsatzes konkretisiert. Sie treffen auf die Situation in Mariupol zu. "Die Lage der im zerstörten, winterlichen Mariupol eingeschlossenen, von der Versorgung mit lebenswichtigen, existenzsichernden Gütern abgeschnittenen, ohne Elektrizität, Wasser und Heizung provisorisch in Kellern von Ruinen dahinvegetierenden und seit Wochen ständigem Beschuss ausgesetzten Bürgerinnen und Bürger ist nach allen aus der Stadt nach draußen dringenden Nachrichten die sprichwörtliche ,Hölle'."

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Quelle: Der Tagesspiegel