Reformiert die Schuldenbremse
Das Theater beginnt von vorne: Kaum vermeldet das Finanzministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen Buchungstricks im Haushaltsplan, schon überschlagen sich die Forderungen. Die einen wollen sparen, die anderen die Schuldenbremse aussetzen, und die Dritten tun so, als würde es keine rechtlichen Zweifel geben.
Das Theater beginnt von vorne: Kaum vermeldet das Finanzministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen Buchungstricks im Haushaltsplan, schon überschlagen sich die Forderungen. Die einen wollen sparen, die anderen die Schuldenbremse aussetzen, und die Dritten tun so, als würde es keine rechtlichen Zweifel geben.
Letzteres ist absurd. Bei einem Haushalt in der Größenordnung von 481 Milliarden Euro sollte es der Ampel möglich sein, Einsparungen von vier bis acht Milliarden Euro vorzunehmen, ohne damit einen Verfassungsbruch wie beim Nachtragshaushalt 2021 zu riskieren. Ein Aussetzen der Schuldenbremse rechtfertigt das schon gar nicht. Was allerdings nicht heißt, dass die Schuldenbremse nicht an sich reformbedürftig ist. Deutschland hat an allen Ecken und Enden Sanierungsbedarf, sei es in den Schulen, bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung oder im Straßen- und Schienennetz. Der Wohnungsmarkt ist so angespannt, dass er zunehmend zum Wirtschaftsfaktor wird, wenn Fachkräfte keine Bleibe finden. Hinzu kommen in diesen Krisenzeiten steigende Verteidigungsausgaben.
Deutschlands Schuldenstand ist verglichen mit den anderen größten Industrienationen niedrig. Selbst internationale Ökonomen wunderten sich zuletzt über das Korsett, das sich Deutschland anlegt. Das kategorische Verweigern einer ernsthaften Reformdebatte durch die FDP ist längst aus der Zeit gefallen.
Kurzfristig allerdings haben die Liberalen recht: Im Haushalt 2025 sind Einsparungen nötig - und keine Rechentricks. Dazu gehört, unideologisch zu prüfen, wo derzeitige Sozialausgaben Fehlanreize bieten und diese zu korrigieren.