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Nur jede dritte Arztpraxis für Patienten mit Behinderung geeignet

Patienten mit Behinderungen haben in den meisten deutschen Arztpraxen das Nachsehen, weil die Einrichtungen nicht barrierefrei sind. Nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" (Freitag-Ausgabe) verfügt nur gut jeder dritte Praxisstandort über entsprechende Merkmale wie zum Beispiel ebenerdige Erreichbarkeit, behindertengerechte Toiletten oder spezielle Untersuchungsmöbel. Das Blatt beruft sich dazu auf aktuelle Angaben der Bundesregierung, die von der Linksfraktion abgefragt wurden.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit.
Lediglich 36,7 Prozent aller Praxisstandorte weisen wenigstens ein entsprechendes Merkmal zur Barrierefreiheit auf.
Lediglich 36,7 Prozent aller Praxisstandorte weisen wenigstens ein entsprechendes Merkmal zur Barrierefreiheit auf.
Foto: Gerd Altmann

Patienten mit Behinderungen haben in den meisten deutschen Arztpraxen das Nachsehen, weil die Einrichtungen nicht barrierefrei sind. Nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" (Freitag-Ausgabe) verfügt nur gut jeder dritte Praxisstandort über entsprechende Merkmale wie zum Beispiel ebenerdige Erreichbarkeit, behindertengerechte Toiletten oder spezielle Untersuchungsmöbel. Das Blatt beruft sich dazu auf aktuelle Angaben der Bundesregierung, die von der Linksfraktion abgefragt wurden.

Demnach sind im Bundesarztregister aktuell insgesamt rund 132.000 Praxisstandorte verzeichnet. Für knapp 79.000 liegen Informationen zur Barrierefreiheit vor. Lediglich 36,7 Prozent von ihnen weisen wenigstens ein entsprechendes Merkmal auf. Das sind rund 29.000 Praxisstandorte. Hochgerechnet auf alle Einrichtungen wären es etwa 48.000 mit mindestens einer behindertengerechten Eigenschaft.

Die Sozialexpertin der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann, verwies darauf, dass beispielsweise Rollstuhlfahrer bei vielen niedergelassenen Ärzten nicht behandelt werden könnten, weil keine behindertengerechten Parkplätze zur Verfügung stünden, geeignete Aufzüge fehlten oder die Praxisräume nicht rollstuhlgerecht seien. "De facto ist für viele Menschen mit Beeinträchtigung damit die gesetzlich verbriefte freie Arztwahl nicht gewährleistet", kritisierte Zimmermann.

Quelle: ots/Saarbrücker Zeitung