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Mehr Zuwanderung durch weniger Bürokratie

Im Kanzleramt wird heute über das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz diskutiert: Ab März nächsten Jahres soll es mehr Fachkräfte aus dem Ausland anwerben und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Damit das gelingt, müssen allerdings einige bürokratische Hürden abgebaut werden.

Geschrieben von Axel Plünnecke am . Veröffentlicht in Arbeit.
Foto: skeeze / CC0 (via Pixabay)

Im Kanzleramt wird heute über das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz diskutiert: Ab März nächsten Jahres soll es mehr Fachkräfte aus dem Ausland anwerben und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Damit das gelingt, müssen allerdings einige bürokratische Hürden abgebaut werden.

Seit 2012 versucht die Bundesregierung gezielt, Akademiker aus Drittstaaten für einen MINT-Beruf in Deutschland zu gewinnen. Mit Erfolg: Kein anderes europäisches Land ist bei den Fachkräften so beliebt wie die Bundesrepublik. Die Beschäftigung von Ausländern aus Drittstaaten ist in akademischen MINT-Berufen zwischen 2012 und 2019 von rund 30.000 auf 72.000 gestiegen – ein Plus von 139 Prozent, das Deutschland jährlich 4,8 Milliarden Euro an Wertschöpfung bringt. Anders sieht das bei den MINT-Facharbeitern aus: Hier gab es nur einen Beschäftigungszuwachs unter Drittstaatlern von 18 Prozent – von 166.000 auf 195.000.

Potenziale des Einwanderungsgesetzes nutzen

Um das zu ändern, hat die Bundesregierung ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Alle Fachkräfte, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügen, können in den entsprechenden Berufen in Deutschland arbeiten. Um auch einen Arbeitsplatz zu finden, dürfen die Fachkräfte mit einer Berufsausbildung aus den Drittstaaten für eine befristete Zeit nach Deutschland einreisen – das hat sich bei den Akademikern bereits bewährt.

Bürokratie überwinden

Das neue Gesetz bietet also durchaus Chancen. Doch die zusätzliche Verwaltungsarbeit könnte dem im Wege stehen. Vor allem die Feststellung der ausländischen Berufsabschlüsse könnte ein großes Problem darstellen: Anders als bei den Hochschulabschlüssen, die von den Behörden mittels einer Datenbank geprüft werden, ist hier häufig ein formales Anerkennungsverfahren durch die zuständigen Stellen vorgesehen, und das kostet Zeit und Geld. Hinzu kommen die teilweise monatelangen Wartezeiten bei den Auslandsvertretungen, die die Einreise stark verzögern. Mit dem sogenannten "beschleunigten Fachkräfteverfahren" hat der Gesetzgeber ein Modell für einen moderneren Verwaltungsvollzug geschaffen. Allerdings steht dieses Verfahren zunächst nur den Arbeitgebern und nicht den Zuwanderern zur Verfügung. Außerdem muss es sich in der Praxis erst noch bewähren. "Wenn die Behörden in der Bürokratie versinken, bringt auch das beste Zuwanderungsgesetz nicht viel", sagt IW-Experte Axel Plünnecke. "Die Rahmenbedingungen müssen daher fortlaufend verbessert werden."



Quelle: IW Köln