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Studie

Gesetzlicher Mindestlohn: Jeder zweite Beschäftigte kennt weder exakte noch ungefähre Höhe

In Deutschland kennt rund die Hälfte der Beschäftigten weder die exakte noch die ungefähre Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Das ist das Ergebnis einer Studie, mit der sich Anfang Februar die Mindestlohnkommission befasst hat.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Arbeit.
Arbeitnehmer wussten demnach zwar mehrheitlich von der Existenz eines Mindestlohns, kannten aber weder dessen geltende Höhe, noch konnten sie sicher sagen, ob sie darauf Anspruch haben.
Arbeitnehmer wussten demnach zwar mehrheitlich von der Existenz eines Mindestlohns, kannten aber weder dessen geltende Höhe, noch konnten sie sicher sagen, ob sie darauf Anspruch haben.
Foto: Verne Ho

In Deutschland kennt rund die Hälfte der Beschäftigten weder die exakte noch die ungefähre Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Das ist das Ergebnis einer Studie, mit der sich Anfang Februar die Mindestlohnkommission befasst hat.

Die entsprechende Vorlage liegt der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vor. Besonders in den unteren Lohngruppen war das Wissen über die Lohnuntergrenze demnach gering ausgeprägt.

Befragt wurden dem internen Papier zufolge in drei Erhebungen im 3. Quartal 2018, im 2. Quartal 2019 und im 4. Quartal 2019 insgesamt 2000 repräsentativ ausgewählte Beschäftigte. Nur 18 beziehungsweise 19 Prozent der Personen konnten jeweils die Höhe des Mindestlohns korrekt benennen. "Die ungefähre Höhe des Mindestlohns innerhalb einer Bandbreite von 50 Cent um den tatsächlichen Wert kannten zu den drei Befragungszeitpunkten weitere rund 30 Prozent. Zusammengenommen kannte also knapp die Hälfte der Beschäftigten die exakte oder die ungefähre Höhe des Mindestlohns", heißt es in der Beratungsvorlage.

Die Autoren kennzeichnen dies insofern als problematisch, als "die Bekanntheit des Mindestlohns als Schlüssel zu seiner Einhaltung gilt". Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf britische Befragungen von Beschäftigten, die unrechtmäßig weniger als den Mindestlohn verdienten. Diese Arbeitnehmer wussten demnach zwar mehrheitlich von der Existenz eines Mindestlohns, kannten aber weder dessen geltende Höhe, noch konnten sie sicher sagen, ob sie darauf Anspruch haben. "Irrtümlich gingen viele davon aus, dass der Mindestlohn wegen zum Beispiel der Art ihrer Tätigkeit, ihres Alters oder wegen ihrer Branchenzugehörigkeit nicht für sie gelte."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung