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Schwieriges Wohneigentum

Eine Kündigung für den eigenen Bedarf müsste vor einem anderen wohnungspolitischen Hintergrund gar nicht so zum Drama werden wie in den Fällen, zu denen der Bundesgerichtshof am Mittwoch urteilte. Wenn es relativ einfach wäre, bezahlbaren Wohnraum zu finden, würde sich manches Problem in Wohlgefallen auflösen. Die junge Eigentümer-Familie, würde vorübergehend anderweitig eine größere Wohnung finden und könnte die demente Mieterin in Ruhe lassen.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Foto: pixel2013 / CC0 (via Pixabay)

Eine Kündigung für den eigenen Bedarf müsste vor einem anderen wohnungspolitischen Hintergrund gar nicht so zum Drama werden wie in den Fällen, zu denen der Bundesgerichtshof am Mittwoch urteilte. Wenn es relativ einfach wäre, bezahlbaren Wohnraum zu finden, würde sich manches Problem in Wohlgefallen auflösen. Die junge Eigentümer-Familie, würde vorübergehend anderweitig eine größere Wohnung finden und könnte die demente Mieterin in Ruhe lassen.

Mit der Härtefallklausel liefert der Gesetzgeber gerade diejenigen den Mühlen der Justiz aus, denen nicht ganze Häuser gehören, sondern oft nur eine einzige Wohnung. Ein Immobilienkonzern oder eine Wohnungsgenossenschaft werden kaum auf Eigenbedarf klagen, einmal ganz abgesehen davon, dass sie Mieter unterschiedlich stark schützen. Das aktuelle Urteil aus Karlsruhe liefert ein weiteres Argument dafür, dass aber auch Eigentumswohnungen Einzelner nicht unbedingt eine gute Lösung der Wohnraumfrage bieten.

Das Mindeste, was passieren müsste, ist eine Veränderung der rechtlichen Leitplanken - danach sollte nicht die gesamte Großfamilie des Vermieters bis ins x-te Glied von der Eigenbedarfskündigung profitieren können. Auch ein bestimmtes Lebensalter oder eine lange Wohndauer der Mieter könnten als Härtefall definiert werden. Solange es solche Kriterien nicht gibt, bleibt allen Streitparteien weiterhin der bittere und nun noch aufwendigere Gang vor Gericht.



Quelle: ots/neues deutschland