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Integration soll gemeinnützig werden

Vereine, die Integrationsarbeit leisten, sollen nach dem Willen von Bremens zuständiger Senatorin Anja Stahmann (Grüne) künftig steuerliche Vorteile genießen. In der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sprach sie sich dafür aus, Integration als gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung aufzunehmen. Es handle sich um eine "zentrale gesellschaftliche Aufgabe", erklärte Stahmann. Wer diese "im Sinne der Allgemeinheit und selbstlos" leiste, solle vom Fiskus nicht schlechter gestellt werden, als etwa Ehrenamtliche, die sich um Heimatpflege, Kunst oder Sport verdient machten.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Meinung.
Foto: Gerd Altmann / CC0 (via Pixabay)

Vereine, die Integrationsarbeit leisten, sollen nach dem Willen von Bremens zuständiger Senatorin Anja Stahmann (Grüne) künftig steuerliche Vorteile genießen. In der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sprach sie sich dafür aus, Integration als gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung aufzunehmen. Es handle sich um eine "zentrale gesellschaftliche Aufgabe", erklärte Stahmann. Wer diese "im Sinne der Allgemeinheit und selbstlos" leiste, solle vom Fiskus nicht schlechter gestellt werden, als etwa Ehrenamtliche, die sich um Heimatpflege, Kunst oder Sport verdient machten.

Einen entsprechenden Antrag auf der anstehenden Integrationsministerkonferenz in Berlin bringt das Land Bremen gemeinsam mit Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen ein - also gemeinsam mit Ressortchefs von den Linken und FDP. Darin werden die Finanzminister gebeten, die Abgabenordnung entsprechend zu ändern und Integration als steuerbegünstigten Zweck aufzunehmen. Bislang umfasst die Liste insgesamt 25 Aktivitäten. Die Finanzämter sprechen den Status zu oder erkennen ihn ab. Spenden und Erbschaften an gemeinnützige Vereine können von der Steuer abgesetzt werden.

Zuletzt hatte ein Urteil des Bundesfinanzhofs für Verunsicherung gesorgt: Die obersten Finanzrichter hatten der globalisierungskritischen Organisation Attac die Gemeinnützigkeit abgesprochen. Die Integrationsminister stellen in ihrem Beschlussvorschlag fest, dass das Gemeinnützigkeitsrecht veraltet sei und einer grundlegenden Reform bedürfe.



Quelle: ots/Neue Osnabrücker Zeitung