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Thyssenkrupp: Gratwanderung

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Zwei Monate nach der Entscheidung aus Brüssel zieht Thyssenkrupp gegen das Veto der EU-Kartellwächter zur Stahlfusion mit dem indischen Tata-Konzern vor das Gericht der Europäischen Union. Die Kommission habe bei ihrer wettbewerbsrechtlichen Beurteilung "erstmalig eine so enge Marktabgrenzung vorgenommen, dass sie den Rahmen des geltenden Wettbewerbsrechts über Gebühr ausdehnt". Zudem habe die Kommission die Bedeutung von Importen nach Europa nicht angemessen berücksichtigt. Befürchtet wurden in Brüssel Preisanstiege für Verpackungsstahl wegen der Marktstellung der Weißblech-Tochter Rasselstein und für feuerverzinkte Bleche in der Autoindustrie.