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EU-Kommission setzt Bundesregierung letzte Frist bei Regeln für Tierversuche

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Deutschland droht wegen Verstößen gegen EU-Vorgaben zu Tierversuchen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH). Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Demnach hat die EU-Kommission der Bundesregierung bereits im Juli eine letzte Frist von zwei Monaten gesetzt, um das deutsche Recht mit den EU-Vorgaben in Einklang zu bringen. In der sogenannten mit Gründen versehenen Stellungnahme monieren die Regelwächter, dass Deutschland mehr als 20 Vorgaben aus der entsprechenden EU-Richtlinie entweder gar nicht oder falsch beziehungsweise unzureichend umgesetzt hat. Nach Auffassung der Kommission hat Deutschland im laufenden Vertragsverletzungsverfahren bislang keinen Entwurf oder Zeitplan dazu präsentiert, wie die Probleme behoben werden sollen. Es gebe keine zuverlässigen Hinweise darauf, dass das deutsche Gesetz bald in Einklang mit der EU-Richtlinie steht, moniert die Kommission.

Millionen Versuchstiere in Forschungseinrichtungen nicht benötigt und getötet

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In deutschen Forschungseinrichtungen werden Millionen Tiere gezüchtet, dann aber ohne weitere wissenschaftliche Verwendung getötet. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ) unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Grünen. Für das Jahr 2017 geht das Bundeslandwirtschaftsministerium demnach von etwa 3,9 Millionen getöteten Tieren aus. "In erster Linie handelte es sich hier um Mäuse (85 Prozent) und Zebrafische (14 Prozent)", ergänzte das Ministerium auf Nachfrage der "NOZ". Diese Zahl wurde in dieser Form zum ersten Mal erhoben und an die EU-Kommission gemeldet.